Katharina Heinig im Ziel ©Horst Milde
Fragwürdiger Leistungsnachweis – Zehn Sekunden fehlen Katharina Heinig in Berlin für den WM Start im August 2017 – LG Telis Finanz Regensburg
Regensburg, 2. April 2017 (Ring) – Kein Happy End hatte der Wettlauf gegen den für die Weltmeisterschaften im August geforderten Leistungsnachweis für Katharina Heinig beim Berliner Halbmarathon.
Die Frankfurterin hätte nach ihrem starken Berlin-Marathon letzten Herbst (2:28:34 h) für eine WM-Nominierung für London (Großbritannien; 5. bis 13. August) auf der 42,125-Kilometer-Strecke einen Halbmarathon-Leistungsnachweis von 73:15 Minuten benötigt.
Diesen verpasste die 27-Jährige, die im Ziel erschöpft auf den Boden sackte, um zehn Sekunden.
Gut viereinhalb Monate vor dem angepeilten Höhepunkt auf der Insel ergibt sich die Frage, warum um Himmels Willen die Läuferin jetzt in Berlin Bestform hätte nachweisen sollen, weit vor der eigentlichen Vorbereitungszeit.
Wäre ein moderater Gesundheitsnachweis während der unmittelbaren Vorbereitung auf einer vorher mit der Athletin und ihrem Trainer vereinbarten Distanz und einem vorher vereinbarten Zeitpunkt nicht zielführender?
Oder misstraut man dem Athletin-Trainer-System bei Vermittlung von unnötigem Stress.
In einer Zeit der permanenten Dopingenthüllungen und den damit verbundenen nachträglichen Disqualifikationen ehemaliger Olympia-Helden ist es doch höchst erstaunlich und fragwürdig, dass der DLV seine WM-Normen und auch die Leistungsnachweise gegenüber der letztjährigen Olympischen Spiele wieder verschärft hat.
Vielleicht denkt doch noch irgendein Verantwortlicher nach und teilt der jungen Frau mit, dass auch eine 1:13:25 Anfang April Indiz genug sein kann, um bei den Weltmeisterschaften eine Zeit unter 2:30:00 Stunden, der vom DLV geforderten nationalen WM-Norm, anzupeilen.
Für alle, die es nicht wissen, die IAAF hat im Gegensatz zum DLV die internationale Norm gegenüber Rio mit 2:45:00 Stunden noch einmal leichter gemacht.
Jene permanente Angst der DLV-Verantwortlichen, dem DOSB und damit auch dem BMI zu wenig Medaillen oder Endkampfplatzierungen anbieten zu können, führt zu einer Dauerverkrampfung auf Kosten der Athleteninteressen, zumal dieser ewige elitäre Ansatz sowieso nur schwer erklärbar ist.
Wenn man schon 2016 wegen der allgemeinen Dopingproblematik fast alle nationalen Normen an die internationalen entry standards angepasst hat, müsste dies angesichts der neuesten Entwicklung in Sachen Doping erst recht der Fall sein.
Quelle: LG Telis Finanz Regensburg
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