Forscher der Uni Münster stellen sich den Fragen der Medien anlässlich der Veröffentlichung des ersten Teils der "Doping-Studie" am 6. November 2012 in Berlin. ©DOSB
Fragen und Antworten zur „Doping-Studie“
Der DOSB hat Fragen und Antworten formuliert, die dazu beitragen, die Sicht auf die komplexe Faktenlage um die Studie "Doping in Deutschland von 1950 bis heute" zu erhellen.
Wie ist die Studie in Gang gekommen?
Der DOSB hat sich im März 2008 mit seiner Initiative an das Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) mit der Bitte gewandt, eine solche Studie in Auftrag zu geben. Dem ist das BISp gefolgt. Es hat von da an in eigener Verantwortung gemäß den für eine Behörde geltenden Vorschriften das Verfahren betrieben, die Aufträge nach öffentlicher Ausschreibung vergeben und die Verträge zwischen dem BISp als Auftraggeber und den Forschern als Auftragnehmer geschlossen.
Auf welche Art und Weise war der DOSB in das Verfahren eingebunden?
Das BISp als Auftraggeber hat einen aus 14 Mitgliedern bestehenden wissenschaftlichen Projektbeirat gegründet, wie dies nach Aussage des BISp bei Forschungsarbeiten dieses Umfangs notwendig und üblich ist. In diesen wissenschaftlichen Beirat hat das BISp zwei Mitglieder des DOSB-Präsidiums, nämlich Frau Prof. Dr. Gudrun Doll-Tepper und Herr Ingo Weiss sowie der zuständige Ressortleiter Olav Spahl berufen. Wie alle anderen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats mussten alle Drei eine umfassende Vertraulichkeitsverpflichtung unterschreiben. Diese galt auch gegenüber dem Präsidium des DOSB und wurde eingehalten.
Stimmt es, dass der Bericht zunächst wegen Geldmangels nicht fertiggestellt werden konnte?
Die Finanzierung ist allein eine Angelegenheit zwischen dem BISp als Auftraggeber und den Forschern als Auftragnehmer. Der DOSB hat hierauf keinen Einfluss. Auf unsere Nachfrage wurde uns vom BISp mitgeteilt, dass – im Gegenteil – bereitstehende Gelder von den Berliner Forschern nicht abgerufen worden sind. Die Münsteraner Forschungsgruppe habe dagegen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Wie erklärt sich die Verzögerung der Veröffentlichung des am Montag erschienenen Abschlussberichts der Berliner Forschergruppe?
Auch das ist eine Frage, die nur zwischen dem Auftraggeber BISp und den Forschern als Auftragnehmer geklärt werden konnte. Dem DOSB wurde auf Nachfrage vom BISp mitgeteilt, es seien noch erhebliche wissenschaftliche und rechtliche Fragen zu klären gewesen.
Warum gibt es zwei Berichte mit unterschiedlichem Umfang?
Auch diese Frage kann nur vom Auftraggeber und den Auftragnehmern beantwortet werden. Der DOSB hatte darauf keinen Einfluss. Auf unsere Nachfrage hat uns das BISp erklärt, der jetzt veröffentlichte gemeinsame Abschlussbericht der Berliner und Münsteraner Forscher sowie die einzelnen Abschlussberichte seien von den Forschern in eigener Verantwortung erstellt und zur Veröffentlichung freigegeben worden. Der Humboldt-Universität habe das BISp am 10. Juli 2013 die Freigabe zur Veröffentlichung erteilt.
Im Sinne der vom DOSB als Initiator gewünschten Transparenz haben wir die Forschergruppe aus Berlin aufgefordert, einen außer dem wissenschaftlichen Projektbeirat offenbar allein der Süddeutschen Zeitung vorliegenden weiteren Bericht im Umfang von 804 Seiten der gesamten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Wie geht der DOSB mit den Berichten um?
Wir haben eine unabhängige Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Herrn Prof. Dr. Udo Steiner, eingerichtet. Diese Kommission hat zur Aufgabe, dem DOSB-Präsidium Empfehlungen für den Umgang mit der Vergangenheit und für daraus zu ziehende Lehren für die Zukunft des Anti-Doping-Kampfes zu geben. Wir erwarten, dass dieser Kommission alle Unterlagen der beiden Forschergruppen aus Münster und Berlin vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: DOSB