Die DLV-Läufermaut schlägt weiter hohe Wellen. ©Laufmarkt
Dr. Roland Döhrn – Der Laufmarkt Newsletter März 2015 – Die DLV-Läufermaut schlägt weiter hohe Wellen.
Die neue DLV-Verbandsabgabe von einem Euro je Finisher, von Manchen auch als Läufermaut bezeichnet, schlägt weiter hohe Wellen. Ich möchte diesen Newsletter noch einmal dem Thema widmen, nachdem ich mich bereits im Dezember kurz zu dem Thema geäußert habe.
Online-Petition "Stoppt die DLV-Laufmaut"
Ich möchte dabei versuchen, mich dem Thema einmal grundsätzlich zu nähern und die Argumente, die in der Diskussion um die Abgabe sicherlich schon vielfach vorgebracht wurden, mit einigen Daten unterfüttern.
Die Idee der Abgabe ist ja, dass der DLV sie von den Veranstaltern kassiert und diese sie sich von den Läuferinnen und Läufern zurückholen, indem sie die Gebühr auf das Startgeld aufschlagen. Fasst man das ganz in wirtschaftliche Begriffe, so sind die Läuferinnen und Läufer diejenigen, die die Abgabe (finanziell) tragen sollen, die Veranstalter sind aber diejenigen, die zahlungspflichtig sind.
So weit so gut, das ist bei Steuern eine gängige Konstruktion. Das Modell scheitert aber, wenn es dem Veranstalter nicht gelingt, die neue Gebühr an die Läuferinnen und Läufer weiterzugeben. Dann wird die als Abgabe der Teilnehmer gedachte Gebühr zu einer „Besteuerung“ der Veranstalter.
Man kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Verbandsabgabe mit dem Startgeld „eingetrieben“ werden kann. Dies kann mehrere Gründe haben. Einer ist, dass viele Laufveranstalter Wirtschaftsunternehmen sind, die im Wettbewerb miteinander, aber auch mit anderen Freizeitaktivitäten stehen.
Wer die Preise erhöht, steht in der Gefahr, Teilnehmer zu verlieren, und daher mag der eine oder andere zähneknirschend auf eine ansonsten erforderliche Startgelderhöhung verzichten Ein anderer rund mag auch sein, dass eine solche Gebühr schwer zu vermitteln ist.
Wer den Laufsport betreibt, hat sich bewusst für eine Individualsportart entschieden. Vieles von dem, was ein Verband anbieten könnte, interessiert die breite Masse von Läuferinnen und Läufern wenig.
Sie laufen, weil sie den Sport betreiben können wann und wo sie wollen. Sie laufen durchaus in Gruppen, aber in den seltensten Fällen unter Anleitung eines Trainers. Was würde es da nützen, wenn man darauf verweist, dass ein Teil des Geldes in die Trainerausbildung gesteckt wird. Die wenigsten Läuferinnen und Läufer sind nicht in Vereinen organisiert. Folglich können Meisterschaften, Bestenlisten und die Möglichkeiten der Qualifikation für Wettbewerbe auf nationaler oder europäischer Ebene kaum locken.
Ja selbst die exakte Vermessung und Zertifizierung von Strecken scheint kaum noch ein Anreiz zu sein. Anders ist der Erfolg vieler Veranstaltungen nicht zu erklären, die über „krumme“ Distanzen führen oder die nur ungefähr die Distanz eines Marathons oder Halbmarathons erreichen. Zu befürchten ist also, dass die Kosten an den Veranstaltern hängen bleiben.
Das führt mich zu den Belastungswirkungen der neuen Regelung. Diese sollen anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Betrachtet werden 10km-Läufe unterschiedlicher Größe. Die Startgelder lehnen sich an die in der Laufmarkt-Datenbank gesammelten Angaben an. Man sieht, die Verbandsabgabe hat eine regressive Wirkung, d.h. kleine Veranstaltungen werden prozentual stärker belastet als große, aber auch bei letzteren reicht die Belastung an 5% heran.
Natürlich kommt es durch die geplante Reform auch zu Entlastungen. So entfallen die bisherigen Genehmigungsgebühren und eventuell gezahlte Abgaben an die Landesverbände. Hier sind allgemeingültige Aussagen nicht möglich, da sich die Abgaben zwischen den Landesverbänden unterscheiden.
Unterstellt wird in der Beispielrechnung, dass alle Läufe als Volksläufe angemeldet sind (Genehmigungsgebühr 10€), und dass 40% der Teilnehmer Straßenläufer sind (0,25 € je Läufer Verbandsabgabe). Unter Berücksichtigung dieser beiden Abgaben sinkt zwar die Belastung allgemein (Spalte Finishergebühr korrigiert), die Differenzierung zwischen Veranstaltungen unterschiedlicher Größe bleibt aber.
Tabelle 1 – siehe in der anhängenden pdf
Da sich die Startgelder in Abhängigkeit von der Laufdistanz erheblich unterscheiden, ist es aufschlussreich, wenn man auch die Belastungswirkungen für die verschiedenen Wettkampfdistanzen vergleicht.
Erneut werden Startgelder in Anlehnung an die Laufmarkt-Datenbank unterstellt. Man sieht, dass bei Läufen über kürzere Distanzen die Belastung besonders hoch ist, während beispielsweise Marathonveranstalter kaum belastet werden. Da gerade die kurzen Distanzen oft als „Einsteigerstrecken“ gedacht sind, belastet die Finishergebühr Läuferinnen und Läufer besonders stark, die man für die Teilnahme an Laufwettbewerben gewinnen will. Dies scheint keine sehr kluge Strategie zu sein.
Tabelle 2 – siehe in der anhängenden pdf
Das sind nur einige Aspekte der Finishergebühr. Die hier dargestellten Effekte hätte man berechnen können, bevor man eine solche Abgabe einführt. Und man hätte dabei leicht weitere Aspekte einbeziehen können. Interessant wäre beispielsweise, wie sich die Wirkungen verändern, wenn die Läuferinnen und Läufer „preiselastisch“ reagieren, die Teilnehmerzahl also in Reaktion auf eine Startgelderhöhung sinkt.
Auch hätte man leicht alternative Abgabenordnungen wie z.B. Freibeträge für kleine Veranstaltungen durchrechnen können.
Dies alles ist nicht geschehen, und das trägt möglicherweise dazu bei, dass man auf große Konflikte zwischen Verband und Veranstaltern zusteuert.
Viel Konfliktstoff hätte vermieden werden können, wenn man vorhandene Informationen besser benutzt hätte.
Dr. Roland Döhrn
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