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18
12
2010

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht ein Verbot von Programmsponsoring nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vor.

DOSB bedauert Verbot von Programmsponsoring im Sport – Bach: „Hätten uns bessere Ausgewogenheit gewünscht“

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Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bedauert die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), das Programmsponsoring auch bei Sportübertragungen an Sonn- und Feiertagen sowie nach 20 Uhr ab 1. Januar 2013 zu verbieten und nur wenige Ausnahmen zuzulassen. „Wir sind einerseits froh, dass es für den Sport Ausnahmen gibt, hätten uns aber eine bessere Ausgewogenheit der Sonderregelung gewünscht“, sagte DOSB-Präsident Thomas Bach in Frankfurt/Main.

„ARD und ZDF müssen nun stärker als bisher darauf achten, dass sie ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag gerecht werden. Sportarten, die nicht regelmäßig im Rampenlicht stehen, sollten mehr Übertragungszeiten erhalten und dürfen nicht weiter in den Hintergrund gedrängt werden. Bei der ARD-Sportschau am Samstag muss auch wieder drin sein, was draufsteht. Und beim ZDF-Sportstudio darf der allgemeine Sport nicht zum Mitternachtsprogramm verkommen“, erklärte Bach weiter.

Sportübertragungen dürften nicht allein auf jene Großereignisse wie Olympische Spiele und Fußball-Welt- und Europameisterschaften beschränkt werden, die vom Programmsponsoringverbot ausgenommen sind. Bach sagte: „Viele kleinere Sportarten werden wie ein Licht nur zu Olympia angeknipst und danach wieder ausgeschaltet. Das ist zu wenig. Wir brauchen mehr Ausgewogenheit im Programm.“

Die betroffenen Verbände müssten nun bis zum Inkrafttreten der Neuregelung neue Marketingstrategien entwickeln. „Das Interesse der Partner, die bisher als Programmsponsoren aufgetreten sind, bricht damit ja nicht weg. Sie wollen weiter im positiven Umfeld des Sports werben. Dafür müssen neue Wege gesucht werden, damit die Gelder für den Sport gesichert bleiben und direkt den Verbänden und Veranstaltern zufließen und nicht mehr über den Umweg über die Fernsehanstalten und deren Erwerb von Fernsehrechten“, sagte Bach.

Bislang konnten die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten einen Teil der Gelder, die sie für den Erwerb von Sportrechten ausgeben, durch Programmsponsoring refinanzieren. Diese Möglichkeit fällt durch das von den Ministerpräsidenten beschlossene Verbot in großen Teilen weg.

Der DOSB setzte sich seit 2008 für eine generelle Ausnahmeregelung zugunsten national und international bedeutsamer Sportveranstaltungen ein und hatte dabei vor allem in den letzten Wochen unter anderem von der Sportministerkonferenz und vom Sportausschuss Unterstützung erhalten. Leider folgten die Ministerpräsidenten jedoch nicht dem Änderungsvorschlag.

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht ein Verbot von Programmsponsoring nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vor. Ausnahmen sollen unter anderem bei Olympischen Spielen, Fußball-Welt- und Europameisterschaften sowie bei Fußball-Länderspielen der deutschen Nationalmannschaft gelten. Für Leichtathletik-, Ski-, Bob- und Rodel- oder Schwimm-Weltmeisterschaften – um nur einige Beispiele zu nennen – sind dagegen keine Ausnahmen vorgesehen.

Quelle: DOSB   

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