Gerhard Janetzky will Forschungsstelle zur Prüfung von Prothesen beauftragen ©Victah Sailer
DLV plant TÜV für Prothesen
Vorteil oder Gleichberechtigung? Eine Art TÜV für Prothesen soll den Kampfrichtern in Zukunft die Entscheidung erleichtern, ob sie einen behinderten Sportler bei Wettkämpfen in die Wertung mit nichtbehinderten Athleten aufnehmen.
„Wir wollen mit dem Deutschen Behindertensportverband Gespräche führen und gemeinsam eine unabhängige Forschungsstellebeantragen", sagte Gerhard Janetzky, ehrenamtlicher Präsidiumsbeauftragter für Inklusion, dem Tagesspiegel:
„Einen TÜV für Prothesen sozusagen, der feststellt, ob mit dieser Prothese ein unverhältnismäßiger Vorteil erreicht werden kann oder nicht.“
Die Diskussion hatte sich am Fall des unterschenkelamputierten Weitspringer Markus Rehm entfacht, der die Voraussetzungen für einen Start bei den deutschen Leichtathletik-Meisterschaften der Nichtbehinderten erfüllt hatte.
Der Paralympics-Sieger von London (Großbritannien) 2012 und Weltrekordhalter (7,95 m) seiner Klasse war bei einem Meeting in Dubai (Katar) 7,65 Meter gesprungen und hat damit die Norm für die Wettkämpfe in Ulm (26. und 27. Juli) erfüllt.
Bisher liegt es im Ermessen des Kampfrichters, ob er einen behinderten Sportler in die Wertung bei den Nichtbehinderten aufnimmt.
DLV – Alexandra Neuhaus