DLV Gebührenordnung sorgt für gehörigen Wirbel - Die deutschen Lauf-Veranstalter sollen künftig deutlich mehr Genehmigungsgebühren an den DLV bezahlen. Wilfried Raatz nimmt Stellung ©German Road Races e.V. (GRR)
DLV Gebührenordnung sorgt für gehörigen Wirbel – Die deutschen Lauf-Veranstalter sollen künftig deutlich mehr Genehmigungsgebühren an den DLV bezahlen. Wilfried Raatz nimmt Stellung
Der Unmut an der Veranstalterbasis ist kaum zu überhören. Die Rede ist von „Abzocke“, „Wegelagerei“ und „Sanierung des DLV“, um noch die verträglichsten Formulierungen zu verwenden. Der Zorn der Veranstalter richtet sich gegen den Beschluss des Verbandsrates des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, die Gebührenordnung für Laufveranstaltungen zum 1.1.2016 zu verändern.
Künftig sollen für alle Lauf-Veranstaltungen, gleichgültig ob diese bislang als Volkslauf oder als Straßenlauf geführt wurden, bundeseinheitliche Gebühren erhoben werden. Und zwar 1 Euro für jeden Finisher ab U 20 und älter. Bezahlen sollen künftig alle „Läufe“ (so die einheitliche Sprachregelung ab 2015) und sonstige Veranstaltungen mit leichtathletischem Charakter.
Die bisherige Gebührengestaltung oblag den Landesverbänden, sodass es vorkam, dass manche Veranstalter 25 bzw. 30 Cent pro Finisher zu bezahlen hatte, andere hingegen blieben gebührenfrei.
Betroffen von dieser Neuregelung sind rund 3 500 Veranstaltungen in Deutschland mit extrem auseinander klaffenden Finisherzahlen. Dabei ist es gleichgültig, ob diese von ehrenamtlich geführten Vereinen oder von Profit orientierten Agenturen organisiert werden. So finishen beim Berlin-Marathon 35.000 Läufer, bei einem kleinen lokalen Lauf gar nur 50 Läufer.
„Grundsätzlich begrüßen wir im Sinne einer Gleichbehandlung aller Läufe eine einheitliche Gebührenregelung auf Bundesebene, allerdings hätte diese aus Veranstaltersicht deutlich moderater ausfallen müssen“, so der GRR-Vorsitzende Horst Milde.
Der langjährige Race-Director des Berlin-Marathon und Chef der Interessengemeinschaft der deutschen Läufe German Road Races e.V (GRR) nennt Beispiele, wonach Veranstalter aufgrund der Gebührenerhöhung zwischen 300 und 900 Prozent mehr abzuführen hätten. „Das Argument seitens des DLV, es sei für uns Veranstalter lediglich ein durchlaufender Posten, hieße im Klartext, dass sich die Meldegebühren für jeden Teilnehmer um mindestens einen Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhöhen müssten. Wir wissen aber, dass manche Veranstalter durch den Konkurrenzkampf vor Ort keine Erhöhung der Meldegebühren vornehmen können! Andere bewegen sich ohnehin schon am oberen Ende der Gebührenskala!“
Wie der DLV in seinem Schreiben an die Volkslaufwarte und Geschäftsstellen der Landesverbände ausführt, sei durch ein Urteil des OLG Düsseldorf auch ein Zugriff auf so genannte „wilde“ Veranstaltungen möglich, die bislang am Deutschen Leichtathletik-Verband vorbei organisiert wurden und in Folge dessen auch keine Gebühren abführen mussten. Gemeint sind dabei die zahlreichen Firmenläufe, aber auch die Spaßläufe im Schlamm mit und ohne Hindernisse.
„Wenn schon eine Abgabe von einem Euro nicht verhindert werden kann, dann möchten wir gerne wissen, wofür die vereinnahmten Gelder nachprüfbar eingesetzt werden. Es kann nämlich nicht sein, dass diese dazu verwendet werden, um ggf. Haushaltslöcher zu stopfen!“ so Horst Milde.
„Vielmehr müssen diese Gelder nachweislich in den Laufsport eingesetzt werden. Wir denken dabei an eine gezielte Förderung des Nachwuchses, an eine Unterstützung der Leistungssport treibenden Kaderathleten, an eine bessere Ausbildung der im Laufsport tätigen Trainer und eine Unterstützung der Laufvereine. Außerdem müssen die Vereine durch die Übernahme des Härtefonds entlastet werden.
Als GRR haben wir dazu einen Wunschzettel erstellt, den wir dem Bundesausschuss Laufen zur nächsten Sitzung vorlegen werden!“
Das wünscht sich German Road Races
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Zuschüsse für zentrale und dezentrale Nachwuchs-Fördermaßnahmen |
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finanzielle Ausstattung des bereits bestehenden Nachwuchs-Laufcup |
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Ausbildungsbegleitende Förderung für junge Athleten |
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Stärkung des Deutschen Cross-Cup |
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Finanzielle Anreize für Meisterschaften nach Muster der USA |
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Stärkere Unterstützung im Lauf-Leistungssport |
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Förderung von Trainer-Aus- und Weiterbildung (Trainer, Lauftreffleiter) |
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Förderung von laufaffinen Vereinen und LGs |
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Verbesserung der sportmedizinischen Betreuung |
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Honorierung innovativer Veranstaltungen |
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Entlastung der Vereine durch Übernahme des Härtefonds |
Wilfried Raatz
Vorstand
German Road Races e.V. (GRR)
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