DLV bestätigt Beschluss zu Genehmigungsgebühren – Einführung der DLV-Laufmaut ab 1.1.2016
Vor dem Start der Deutschen Hallen-Leichtathletik-Meisterschaften in Karlsruhe tagte der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) in Ettlingen. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand der Beschluss vom Juli 2014 zur bundeseinheitlichen Regelung von Genehmigungsgebühren von Laufveranstaltungen.
In dem Beschluss geht es um die Anpassung der Teilnehmergebühr pro Finisher zum 1.1. 2016 von bisher 20 bzw. 50 Cent auf einen Euro.
Mit Kritik ausführlich auseinandergesetzt
"Wir haben uns ausführlich mit der von einigen Veranstaltern geäußerten Kritik
auseinandergesetzt und sind trotzdem einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass die
Genehmigungsgebühr wie beschlossen zum 1.1.2016 erhoben werden soll.
Genehmigungsgebühren sind im gesamten organisierten Sport üblich und erforderlich, um
die Infrastruktur des Sports zu finanzieren. Dies gilt insbesondere im Laufsport", sagte
DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop.
Wichtiger Beitrag für weitere Entwicklung der Laufbewegung
Zur Infrastruktur zählen hier beispielsweise Terminbörsen, Laufkalender,
Streckenvermessung, Ausbildung von Trainern, Übungsleitern, Lauftreffleitern,
Kampfrichtern, Organisation von Lauftreffs sowie die Dokumentation der Leistung in Form
von Bestenlisten.
Ferner zählt zur Infrastruktur auch die Spitzensportförderung im Laufbereich sowie die soziale Absicherung der Teilnehmer/innen bei den vom DLV genehmigten Läufen durch Versicherungen und den Härtefall-Fonds.
"Im Vergleich zu manchen anderen Anbietern reinvestieren wir die eingenommenen Gelder ausschließlich in den Sport und sind damit nur am Gemeinwohl orientiert. Die neuen Bestimmungen regeln die Gebühren bundeseinheitlich und gelten nur für Läufe, die als sportliche Wettbewerbe zu klassifizieren sind", sagte Prokop.
Für Jugendliche fallen keine Gebühren an
"Im Unterschied zur derzeitigen Regelung fallen für Jugendliche bis 18 Jahre sowie
Teilnehmer, die den Lauf nicht beenden, künftig keine Gebühren mehr an. Es handelt sich um eine Gebührenanpassung, mit der zum einen gerade jugendliche Läufer gefördert werden sollen. Zum anderen wird ein wichtiger finanzieller Beitrag für die weitere Entwicklung der Laufbewegung und die deutsche Leichtathletik erbracht. Deshalb appellieren wir an die Solidarität aller Laufveranstalter in Deutschland."
DLV – Peter Schmitt
Mit dieser Entscheidung des DLV wird die deutsche Lauf-Community mit Sicherheit nicht einverstanden sein!
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