DLV-ANTI-DOPING-NEWS 05/2016 ©DLV
DLV-ANTI-DOPING-NEWS 05/2016 – DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention tagen in Darmstadt – NADA-E-Learning-Kurs für Ärzte … jetzt online!
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
– DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention tagen in Darmstadt
– NADA-E-Learning-Kurs für Ärzte … jetzt online!
– Dopingskandal in Großbritannien?
– Dopingrelevante Substanz Meldonium
– Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention tagen in Darmstadt
Zu einem weiteren Fortbildungswochenende trafen sich die DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention. Unter der Leitung des DLV-Jugendbildungsreferenten Benjamin Heller verbrachte ein Großteil der mittlerweile 27 Jugendbotschafterinnen und -botschafter im April 2016 ein arbeitsreiches Wochenende im Haus der Leichtathletik in Darmstadt.
Neben einem Workshop unter der Leitung von Sandro Strebe zum Thema Methodik/Didaktik von Vorträgen wurden die Jugendbotschafter unter anderem mit einem Vortrag des Ressorts Prävention der NADA/Thomas Berghoff und einem Workshop des DLV-Sportpsychologen Prof. Dr. Michael Guttmann auf ihre Arbeit in der neuen Saison aus- und fortgebildet. Weitere Informationen über das Fortbildungswochenende der DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention können Sie auf leichtathletik.de nachlesen.
NADA-E-Learning-Kurs für Ärzte … jetzt online!
Im Spätherbst 2015 kündigte die NADA das Projekt an, jetzt ist es an den Start gegangen – der E-Learning-Kurs für Ärzte. Mit der Entwicklung des Onlinekurses öffnet sich ein weiteres wichtiges Feld im Bereich Anti-Doping. Sport- und Verbandärzte sowie Mediziner mit einem Bezug zum Sport haben die Möglichkeit, sich aktuelles Wissen anzueignen und Athletinnen und Athleten aktiv im Umgang mit der Anti-Doping-Thematik zu unterstützen. Der Kurs dauert rund 30 Minuten.
Nach erfolgreicher Beantwortung des Multiple Choice Tests, der am Ende des Online-Kurses durchgeführt wird, erhalten die teilnehmenden Ärzte ein Zertifikat. Das Zertifikat ist gültig für die Dauer von einem Jahr. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der NADA-Webseite. Die E-Learning-Plattform ist über das Präventionsangebot der NADA unter www.gemeinsam-gegen-doping.de sowie über den Bereich Medizin zu erreichen.
Dopingskandal in Großbritannien?
Nach wie vor bleiben Meldungen über Doping, Dopingsystem und -skandale nicht aus. Mit einem weiteren Beitrag strahlte der WDR in der Sendung sport inside den Film „Auch du, Britannien?“ aus und wies damit auf einen weiteren Skandal hin. Hier einige Auszüge und Meinungen zu dem Thema finden Sie unter anderem auf leichtathletik.de, bei der Rheinischen Post oder bei der NADA.
Dopingrelevante Substanz Meldonium
Wir berichteten im letzten Anti-Doping-Newsletter bereits über das Ausmaß des Missbrauchs des verbotenen Wirkstoffs Meldonium. Meldonium ist seit dem 1. Januar 2016 Bestandteil der Verbotsliste 2016 der Welt Anti Doping Agentur (WADA). Mitte April 2016 informierte die WADA auf ihrer Webseite über die Lockerung der aktuellen WADA-Verbotsliste bezüglich der Substanz Meldonium. „Weisen vor dem 1. März 2016 genommene Dopingproben eine Konzentration von maximal einem Mikrogramm pro Milliliter auf, soll der Athlet nicht sanktioniert werden. Bei Vorliegen von einem bis 15 Mikrogramm soll es Nachuntersuchungen geben.“
In wie weit sich dies auf die bisher über 170 betroffenen Athletinnen und Athleten auswirkt, bleibt abzuwarten. Der DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop äußerte sich ebenfalls zu der Handlungsweise der der WADA, nachzulesen auf leichtathletik.de.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
– bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2016 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
– Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden.
Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle