Die NADA wird auf Anregung der Datenschützer das Regelwerk auf weitere Modifikationen in Bezug auf Minderjährige prüfen.
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) – EINIGUNG AUF GEMEINSAMES VORGEHEN – ACHTUNG, AUFNAHME: KONTROLLEUR TRIFFT ATHLET
EINIGUNG AUF GEMEINSAMES VORGEHEN
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat sich mit den Datenschützern auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um den Erfordernissen eines effektiven Kontrollsystems unter Berücksichtigung des deutschen Datenschutzrechts weiterhin bestmöglich Rechnung zu tragen.
"Das Arbeitstreffen hat in einer sehr konstruktiven Atmosphäre stattgefunden", sagte NADA-Justiziar Dr. Lars Mortsiefer nach dem Gespräch mit den Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz: "Wir werden auch künftig jederzeit die Verhältnismäßigkeit zwischen Kontroll- und Datenschutzerfordernissen abwägen."
Die NADA wird auf Anregung der Datenschützer das Regelwerk auf weitere Modifikationen in Bezug auf Minderjährige prüfen. Schon jetzt geht die NADA mit ihrer Regelung, dass unter 16 Jahre alte Sportler die Sichtkontrolle bei der Urinabgabe verweigern dürfen, über die Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hinaus. Zudem sagte die NADA zu, die Datenschützer bei der kommenden Revision des Nationalen Anti-Doping-Codes (NADC) stärker einzubinden. Als dritte Maßnahme vorgesehen ist eine stärkere Bewerbung des externen Datenschutzbeauftragten Wolfgang von Pommer Esche, der für die NADA als Ombudsmann Fragen zum Datenschutz beantwortet.
Generelle Aufgabe der NADA im Sinne der weltweiten Harmonisierung im Kampf gegen Doping ist es, den Welt-Anti-Doping-Code (WADC) auf die deutschen Verhältnisse umzuarbeiten und dabei das geltende deutsche Datenschutzrecht zu berücksichtigen. In einem vor dem Düsseldorfer Treffen öffentlich gewordenen datenschutzrechtlichen Bewertungsentwurf hatte der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz deutliche Kritik am geltenden NADC geübt.
Datum: 15.12.10 – 20:20
11. Januar 2011, Drehort Leverkusen. „Action“, ruft der Regisseur. Der Dopingkontrolleur betritt die Trainingshalle und geht auf den Athleten zu. „Guten Tag, mein Name ist Stefan Trinks. Sie sind für eine Dopingkontrolle der NADA vorgesehen“, erklärt der Kontrolleur: „Wir werden heute eine Urinkontrolle vornehmen. Ist das die erste Kontrolle für Sie, oder kennen Sie das Prozedere bereits?“
So beginnt der künftige Lehrfilm der NADA. Die Dokumentation des Ablaufs von Dopingkontrollen – darin enthalten erstmals auch eine filmische Darstellung der Abnahme einer Blutprobe – soll in wenigen Wochen ein Kernstück der neuen E-Learning-Plattform für Nachwuchsathleten sein. „Wir möchten junge Sportlerinnen und Sportler über die Abläufe aufklären und Ihnen nicht zuletzt auch die Angst vor den Kontrollen nehmen“, sagte Berthold Mertes, Leiter der NADA-Abteilung Kommunikation und Prävention.
Bei der Filmherstellung arbeitet die NADA mit dem Erkelenzer Produktionsunternehmen CREAPIXELS und der Kölner SID-Marketing sowie dem Gilchinger Dopingkontroll-Dienstleister PWC zusammen. PWC stellte den „waschechten“ Kontrolleur, als Sportler fungierte ein Schauspieler.
Neben der Nutzung im E-Learning sollen die für Urin- sowie Blutkontrolle jeweils mit sechs bis sieben Minuten Länge angesetzten Dokumentationen auch bei den Präventionsveranstaltungen der NADA sowie in der Kontrolleursausbildung von PWC eingesetzt werden.
Die PWC nimmt im Auftrag der NADA mehrere tausend Dopingkontrollen pro Jahr vor. Der neue Film wird detailliert, aber doch in kompakter Form zeigen, was ein Athlet bei einer Dopingkontrolle beachten muss und welche Rechte und Pflichten er hat. Dopingkontrollen können an jedem Ort und zu jeder Zeit, zum Beispiel Zuhause, in der Schule oder am Arbeitsplatz unangekündigt stattfinden. Wie auch am Drehort des NADA-Films, in der Leverkusener Leichtathletik-Halle. Mit der Bereitstellung dieser Location haben der TSV Bayer 04 Leverkusen und die Bayer AG die NADA-Präventionsarbeit und damit den Kampf für die sauberen Athletinnen und Athleten nachhaltig unterstützt.