Deutscher Städtetag lässt sich vom DLV instrumentalisieren - Kommunaler Spitzenverband lässt sich vor den Karren des DLV spannen ©DLV
Deutscher Städtetag lässt sich vom DLV instrumentalisieren – Kommunaler Spitzenverband lässt sich vor den Karren des DLV spannen – RA Markus Grigat bezeichnet dieses Vorgehen in einer ausführlichen Stellungnahme als „skandalös“
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) versucht mit allen Mitteln, die so genannten „wilden“ Lauf-Veranstaltungen an die Kandare zu nehmen. Dass diese immer zahlreicher werden, dass ist nicht erst durch die ab 2016 gültige neue Gebührenordnung und der Verpflichtung, 50 Cents pro Finisher an den Verband abzuführen, Tatsache.
Alleine durch diese Erhöhung der Gebühren dürften dem DLV und den Landesverbänden künftig rund ein Fünftel der 3.400 Lauf-Veranstaltungen verlustig gehen. Darüber hinaus gelang es dem DLV bislang noch nicht, die am Verband vorbei organisierten Lauf-Veranstaltungen wie die attraktiven Firmenläufe, Fun- und Abenteuerläufe zur Anmeldung und damit unter das Dach des DLV zu bringen.
Das soll nach dem Willen des Leichtathletik-Dachverbandes künftig allerdings anders werden.
Eine Schlüsselrolle soll dabei der Deutsche Städtetag übernehmen. Durch einen Vorstoß bei dem kommunalen Spitzenverband von kreisfreien und kreisangehörigen Städten in Deutschland möchte man die Städte und Kommunen auffordern, nur noch die beim Verband angemeldeten Veranstaltungen vor Ort zuzulassen.
Und der Deutsche Städtetag hatte nichts Eiligeres zu tun, als sich in einem Schreiben an die kommunalen Mitglieder hinter die Forderung des Deutschen Leichtathletik-Verbandes zu stellen…
Rechtsanwalt Markus Grigat, der sich seit Monaten mit Rechtsgutachten gegen die Einführung der 1-Euro-Lauf-Gebühr positioniert hat, verurteilt in einer Stellungnahme das Vorgehen des Deutschen Städtetages und des Deutschen Leichtathletik-Verbandes als ein „Skandal“.
Diese Stellungnahme veröffentlichen wir ungekürzt:
"Der Deutsche Städtetag hat mit Schreiben vom 09.09.2015 und 15.09.2015 seine ca. 6.400 Mitgliedsstädte aufgerufen, die Eintreibung der Laufmaut zu unterstützen. Konkret heißt es in den Schreiben, dass der Städtetag „das Anliegen des DLV nach einer Laufgebühr im Grundsatz als gerechtfertigt“ ansehe.
Den Mitgliedstädten wird empfohlen, „Veranstalter von Laufveranstaltungen im öffentlichen Raum auf die Anmeldung bei den zuständigen Leichtathletikverbänden hinzuweisen und sie aufzufordern, die Laufgebühren zu entrichten“. Weiter heißt es: „Insbesondere kommerzielle Anbieter sollten durch die Anmeldung ihrer Laufveranstaltung einen Beitrag für die Nutzung des durch Vereine und Verbände finanzierten Solidarsystems des organisierten Sports leisten“.
Der DLV versucht seit längerem, die Kommunen für die Durchsetzung seiner Interessen zu instrumentualisieren. In einem Positionspapier des DLV vom 18.11.2014 wurde von den Städten und Gemeinden unverhohlen gefordert:
„Der Deutsche Leichtathletik-Verband e.V. mit seinen 20 Landesverbänden und seinen mehr als 7.700 Vereinen fordert die Städte und Gemeinden im Sinne einer Förderung des organisierten Sports auf, nur beim Sportverband angemeldete Laufveranstaltungen die Genehmigung zu erteilen.“
Dass sich der Städtetag jetzt in Sachen Laufmaut vor den Karren des DLV spannen lässt, ist ein Skandal.
Der Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband, der sich aus Mitgliedsbeiträgen seiner Kommunen, sprich aus Steuermitteln, finanziert. Er ist wie seine Mitglieder zur Neutralität verpflichtet und kann nicht auf Kosten des Steuerzahlers offen das „Inkasso“ für Forderungen privater Vereine betreiben.
Zumal dem Städtetag bei einer juristischen Prüfung hätte klar sein müssen, dass der DLV weder aufgrund einer gesetzlichen noch satzungsrechtlichen Grundlage befugt ist, bundeseinheitlich Gebühren für Laufveranstaltungen zu fordern. Dieses Recht besteht schon gar nicht gegenüber den sog. kommerziellen Veranstaltern, die nicht einmal Mitglied des DLV bzw. seiner Landesverbände sind.
Jeder Kommune sollte auch bewusst sein, dass sie die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für öffentliche Straßen nicht von der Bezahlung (rechtswidriger) Gebühren für Laufveranstaltungen abhängig machen kann, da die Bezahlung der Laufmaut in keinem Zusammenhang zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung steht.
Ansonsten sehen sich ganz schnell die Kommunen finanziellen Forderungen der Laufveranstalter gegenüber. Der Städtetag hätte damit seinen Mitgliedern einen Bärendienst erwiesen".
Anja Buxmann
GRR Media
Markus Grigat
Rechtsanwalt
Loeper & Partner Rechtsanwälte
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17033 Neubrandenburg
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