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2011

Ist der Wettkampf, an dem der Athlet teilnehmen möchte, auf dieser Liste aufgeführt, ist ein TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen.

Der aktuelle DLV Anti-Doping-Newsletter – IAAF-List of International competitions 2011 – NADA-Newsletter 1/2011 – TUE-Anträge für Veranstaltungen im März 2011

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IAAF-LIST OF INTERNATIONAL COMPETITIONS 2011

Sollte zur Genehmigung einer verbotenen Substanz oder Methode ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) erforderlich sein, ist es für einen Athleten wichtig zu wissen, ob er im Sinne der Regel 35.7 der Internationalen Wettkampfregeln der IAAF an „Internationalen“ oder „Nationalen“ Wettkämpfen teilnimmt.
 
Die IAAF, die zu Beginn eines jeden Jahres diese Wettkämpfe festlegt, hat deshalb die für 2011 gültige IAAF-List of International competitions 2011 auf ihrer Webseite www.iaaf.org im Bereich https://www.iaaf.org/antidoping/athlete/testing/index.html veröffentlicht.
 
Ist der Wettkampf, an dem der Athlet teilnehmen möchte, auf dieser Liste aufgeführt, ist ein TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen.
 
Ist dies nicht der Fall, ist die NADA für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zuständig. https://www.iaaf.org/antidoping/athlete/testing/index.html
 

NADA-NEWSLETTER 1/2011

 

Der oben genannte NADA-Newsletter ist erschienen und enthält unter aderem interessante Informationen zu den Themen „Dopingkontrollen“, Testpool- und Kaderangehörigkeit.
Sie finden den Newsletter auf www.nada-bonn.de im Bereich Newsletter. www.nada-bonn.de
 

TUE-ANTRÄGE FÜR VERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2011

 

Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen.

Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands www.deutscher-leichtathletik-verband.de, Bereich Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigungen/Schemata.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Hallen EM, 04. – 6. März in Paris/FRA
TUE-Antrag bis spätestens 02.02.11 an IAAF

Hallen LK U20, 5. März in Hamburg/GER
TUE-Antrag bis spätestens 03.02.11 an NADA

Winterwurf LK U20/U23, 5. März in Hamburg/GER
TUE-Antrag bis spätestens 03.02.11 an NADA

DM Cross, 5. März in Löningen/GER
TUE-Antrag bis spätestens 03.02.11 an NADA

Senioren Hallen-EM + Winterwurf, 16. – 20. März in Gent/BEL
TUE-Antrag bis spätestens 14.02.11 an WMA

EAA-Winterwurf-Cup, 19. – 20. März in Sofia/BUL
TUE-Antrag bis spätestens 17.02.11 an IAAF

Cross WM, 20. März in Punta Umbria/ESP
TUE-Antrag bis spätestens 18.02.11 an IAAF

 

DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle – Deutscher Leichtathletik-Verband,

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