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06
2012
Haftung von Vereinsmitgliedern mit dem Privatvermögen – Heidolf Baumann in SPORT IN BERLIN
Der BGH hat in diesem Urteil klargestellt, dass für die Verbindlichkeiten des Vereins regelmäßig nur dieser selbst und nicht die hinter ihm stehenden Vereinsmitglieder haften.
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