In Schleswig-Holstein sind viele Vereine/Volkslaufveranstalter mit der „Lauf-Maut“ oder der „Zwangsabgabe von Finishergebühren“ nicht einverstanden und lehnen diese ab. Jens Meier/Kiel
Danach ist jede Art dieser Sonderabgaben aus verschiedenen Gründen (u.a. wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Kostendeckungsprinzips) rechtswidrig und könnte vom Verband niemals auf dem Rechtswege durchgesetzt werden.
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