Selbstvermarktung von Athleten: Nur ein erster Schritt? – Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Das Bundeskartellamt hat für die Mitglieder der deutschen Olympiamannschaften durchgesetzt, dass sie bei den Sommerspielen von Tokio 2020 und den Winterspielen von Peking 2022 größere Freiheiten zur Selbstvermarktung nutzen können als bisher