Halbmarathon auf Abstand am 20.09.20 – Zwei besondere Ersatzläufe „GemeinsamRun“ für den 38. Fiducia & GAD Baden-Marathon
Alle Teilnehmer/innen haben somit neben den Abstandsregeln auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Zuschauer- und Stimmungspunkte sind nicht zugelassen, weswegen der Zugang ins Stadionziel exklusiv den Läufer/innen vorbehalten bleibt.