Juristischer Dschungel – Yvonne Schuld: Veranstalterhaftung im Laufsport (Verlag Peter Lang) – Manfred Steffny in SPIRIDON
Bei Extrem- oder Crossläufen können sich die Teilnehmer nicht am Veranstalter reinwaschen. So schreibt die Autorin: „Die Beteiligten wissen um die allgemeinen Risiken solcher Rennen und müssen sich auf besondere (Natur-) Gefahren einstellen …
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