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2012

BMI - Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Bergner stellt Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Dopingbekämpfung im Sport (DBVG) im Sportausschuss vor ©LONDON 2012

BMI – Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Bergner stellt Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Dopingbekämpfung im Sport (DBVG) im Sportausschuss vor

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"Der Bericht der Bundesregierung ist dem Auftrag, die Anwendung der durch das Gesetz geänderten  Vorschriften zu evaluieren (vgl. Art. 3 DBVG), umfassend und fundiert nachgekommen", so Dr. Bergner  in seinem Fazit vor dem Ausschuss.

In den Bericht, der wissenschaftlich begleitet wurde, sind die  bundesweiten Erkenntnisse der Staatsanwalt-schaften, Polizeien sowie des BKA und des Zolls  eingeflossen. Das Ziel des DBVG, eine wirksame Bekämpfung krimineller Netzwerke im Bereich des  Dopinghandels und des Umfelds von Sportlern, ist nachweislich erreicht worden, was die Ermittlungs-  und Verurteilungszahlen deutlich belegen.

"Es handelt sich somit keineswegs um "totes Recht", wie  vielfach behauptet wurde. Gleichwohl hat die Bundesregierung weitere konkrete Vorschläge zur  Verbesserung des Gesetzes unterbreitet, die nun zügig angegangen werden sollen", so Bergner weiter.

"Wenn Stimmen aus dem süddeutschen Raum dagegen meinen, man könne andere Akzente setzen, als mit
dem DBVG, so steht es den Länderministern frei, ihre Initiative in den Bundesrat einzubringen und zunächst die anderen Länder zu überzeugen. Die Bundesregierung wird dann hierzu Stellung beziehen."

Staatssekretär Bergner sieht hier nicht nur rechtliche Probleme, sondern bezweifelt auch, dass die Pönalisierung der Sportler maßgeblich Doping zurückdrängen würde. Wäre dem so, hätten international sicher viele Staaten bereits davon Gebrauch gemacht. Als viel entscheidender sieht Bergner die enge
Zusammenarbeit zwischen der NADA und den Ermittlungsorganen an. Und hier macht der Evaluierungs- bericht konkrete Vorschläge, wie diese weiter verbessert werden kann. "Ein Abschotten  der Bereiche, wie im Fall Lance Armstrong zwischen USADA und der dortigen Staatsanwaltschaft,  müssen wir in Deutschland vermeiden", zieht er eine Konsequenz aus den aktuellen Ereignissen.

"Populistische Forderungen nach unbeschränkter Besitzstrafbarkeit klingen gut, bringen aber wenig."  Denn auch nach dem geltenden Recht könnte bereits ein Anfangsverdacht bei einer nicht geringen  Menge bejaht und damit entsprechende Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden. So sehen dies  jedenfalls etwa die Hälfte der Staatsanwaltschaften. Ermittlungsmaßnahmen können somit bei  Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte auch nur für den Besitz einer geringen Menge heute schon  ergriffen werden, zumal die kriminalistische Erfahrung zeigt, dass der eigene Konsum im  Breitensport häufig durch den Handel mit Dopingmitteln finanziert wird.

Und auch für die Forderung nach einer Strafschärfung/Strafrahmenerhöhung in § 95 Abs. 1 Nr. 2a u. 2b AMG von derzeit bis zu drei Jahren auf fünf Jahre Freiheitsstrafe zur besseren Umsetzung einer einzelfallan-gemessenen Strafpraxis wird kein Bedarf gesehen, denn bereits nach der geltenden Rechtslage ist eine tat- und schuldangemessene Verurteilung für "einfache" Anwendungsfälle möglich.

Erstaunlich ist, dass nach dem Vorschlag aus Bayern nunmehr u. a. wegen Beweisproblemen die Straf-rahmen (für Dopingvergehen) erheblich erhöht werden sollen, um so eine angemessene Sanktionierung zu erreichen. PSt Dr. Bergner sagt dazu: "Die Strafen haben sich aber am Unwert der Tat auch im Vergleich zu anderen Delikten zu orientieren und nicht an Praktikabilitätserwägungen der Strafverfolgung! Sofern der Beweis eines Tatbestandsmerkmals (hier: Gewerbsmäßigkeit des  Handels) nicht erbracht werden kann, schlägt sich ein solches Ermittlungsdefizit eben auch in einem  geringeren Strafmaß/Strafrahmen nieder."

Staatssekretär Bergner hält den Evaluierungsbericht insgesamt für ausgewogen und zielführend und dankt ausdrücklich allen an der Erstellung beteiligten Stellen.
 

Bundesministerium des Innern – BMI

 
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