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11
03
2016

Dr. Thomas de Maizière. "Wir dürfen die Augen vor dem Schicksal vieler ehemaliger DDR-Leistungssportler nicht verschließen, die bis heute an den Spätfolgen des Dopings leiden". ©BMI - Bundesministerium des Innern - Henning Schacht

BMI – Fonds für DDR-Do­pin­gop­fer wird neu auf­ge­legt

By GRR 0
Nachdem der Haushaltsgesetzgeber im November beschlossen hat, für die DDR-Dopingopfer finanzielle Hilfen bereit zu stellen, ist nun der Weg frei, um einen neuen Fonds für DDR-Dopingopfer aufzulegen und die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen
 
"Wir dürfen die Augen vor dem Schicksal vieler ehemaliger DDR-Leistungssportler nicht verschließen, die bis heute an den Spätfolgen des Dopings leiden. Für mich ist das ein gesellschaftliches Anliegen. Mit der Neuauflage des Dopingopferhilfe-Fonds wollen wir unser Mitgefühl und unsere Wertschätzung ausdrücken. Ich halte es für angemessen, dass auch der organisierte Sport seinen Beitrag leistet", erklärte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.

Hintergrund

Der 2002 von der Bundesregierung mit dem Dopingopfer-Hilfegesetz aufgelegte Fonds, aus dem 194 DDR-Dopingopfer eine finanzielle Unterstützung von knapp 10.500 € erhalten haben, hat nicht alle DDR-Dopingopfer erfasst. Mit einem "Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz" soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass DDR-Dopingopfer, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, aber aus dem ersten Fonds keine Zahlung erhalten haben, gleichfalls rund 10.500 € als einmalige Hilfe erhalten.

Das Bundesministerium des Innern bereitet aktuell den Gesetzentwurf vor.

Ziel ist, das Gesetzgebungsverfahren bis Sommer 2016 abzuschließen. Damit können ab der zweiten Jahreshälfte 2016 die Antragsverfahren beginnen und Zahlungen an die Anspruchsberechtigten erfolgen. Die finanziellen Hilfen sollen ebenso wie beim ersten Fonds vom Bundesverwaltungsamt ausgezahlt werden.

Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich bereits ab Anfang 2016 potentielle Antragsteller beim Bundesverwaltungsamt melden können. Diese werden dann benachrichtigt, sobald das Antragsverfahren beginnen kann.

Quelle: Bundesministerium des Innern – BMI

author: GRR

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