BMI - DDR-Dopingopfer können sich beim Bundesverwaltungsamt melden ©BMI - Bundesministerium des Innern
BMI – Dopingbekämpfung – DDR-Dopingopfer können sich beim Bundesverwaltungsamt melden
Nachdem der Haushaltsgesetzgeber im November beschlossen hat, für die DDR-Dopingopfer finanzielle Hilfen bereit zu stellen, hat das Bundesministerium des Innern nunmehr den erforderlichen Gesetzentwurf erarbeitet.
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) wurde am 18. Januar 2016 an die Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt.
Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Sommer 2016 abzuschließen. Wenn dies gelingt, können ab der zweiten Jahreshälfte 2016 die Antragsverfahren beim Bundesverwaltungsamt beginnen und Zahlungen an die Anspruchsberechtigten erfolgen.
Erste Anfragen Betroffener können schon jetzt unter der Mailadresse dopingopferhilfe@bva.bund.de an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden.
Das Bundesverwaltungsamt wird den Betroffenen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes alle relevanten Informationen zum Antragsverfahren auch auf seiner Internetseite www.bundesverwaltungsamt.de zeitnah zur Verfügung stellen.
Quelle:
BMI – Bundesministerium des Innern
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