Blog
25
01
2016

BMI - DDR-Do­pin­gop­fer kön­nen sich beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt mel­den ©BMI - Bundesministerium des Innern

BMI – Dopingbekämpfung – DDR-Do­pin­gop­fer kön­nen sich beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt mel­den

By GRR 0
Zweites Gesetz über finanzielle Hilfen für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) geht in die Länder- und Verbändeabstimmung

Nachdem der Haushaltsgesetzgeber im November beschlossen hat, für die DDR-Dopingopfer finanzielle Hilfen bereit zu stellen, hat das Bundesministerium des Innern nunmehr den erforderlichen Gesetzentwurf erarbeitet.

Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) wurde am 18. Januar 2016 an die Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt.

Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Sommer 2016 abzuschließen. Wenn dies gelingt, können ab der zweiten Jahreshälfte 2016 die Antragsverfahren beim Bundesverwaltungsamt beginnen und Zahlungen an die Anspruchsberechtigten erfolgen.

Erste Anfragen Betroffener können schon jetzt unter der Mailadresse dopingopferhilfe@bva.bund.de an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden.

Das Bundesverwaltungsamt wird den Betroffenen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes alle relevanten Informationen zum Antragsverfahren auch auf seiner Internetseite www.bundesverwaltungsamt.de zeitnah zur Verfügung stellen.

Quelle:
BMI – Bundesministerium des Innern

E-Mail: presse@bmi.bund.de
Internet: https://www.bmi.bund.de
Alt-Moabit 140
D-10557 Berlin
Telefon: 030 / 18681 – 0
Telefax: 030 / 18681 – 2926

Weitere Beiträge zum Thema DOPING finden Sie auf der GRR-website: "DOPING"

"DOPING"

German Road Races e.V. (GRR) auf facebook:
https://de-de.facebook.com/germanroadraces

German Road Races e.V. (GRR) auf twitter:
https://twitter.com/germanroadraces 

author: GRR

Comment
0

Leave a reply