„Der Rennarzt bei City-Marathons“ – Profil, Kompetenzen, Aufgaben – Versuch einer Definition – Dr. med. Ralph Schomaker beim 2. Münsteraner Marathon Medizin Symposium
Der Veranstalter schafft einen Zustand der Gefahr, in dem ein erhöhtes Risiko für Leib und Leben besteht. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Veranstalters, durch Konzepte der Gefahrenabwehr dafür zu sorgen, dass sich diese Risiken nicht verwirklichen.