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07
10
2021

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ATHLETICS INTEGRITY UNIT ERHEBT ANSCHULDIGUNGEN GEGEN DIE NIGERIANISCHE SPRINTERIN BLESSING OKAGBARE IM HINBLICK AUF DREI DISZIPLINARANGELEGENHEITEN

By GRR 0

07. OKTOBER 2021, MONACO: Die Athletics Integrity Unit (AIU) hat gegen die nigerianische Sprinterin Blessing Okagbare im Zusammenhang mit drei verschiedenen Disziplinarangelegenheiten Anklage erhoben.

Der Athletin wird das Mitführen und die Verwendung einer verbotenen Substanz vorgeworfen, nachdem in einer Probe, die am 19. Juli in der Slowakei außerhalb von Wettkämpfen entnommen und der AIU am 30. Juli gemeldet wurde, menschliches Wachstumshormon nachgewiesen wurde.

Diese Angelegenheit wurde am 31. Juli öffentlich bekannt gegeben, als Frau Okagbare vorläufig suspendiert wurde. An diesem Tag sollte sie am Halbfinale der Tokio 2020 über 100 m der Frauen teilnehmen.

Die Athletin wurde auch wegen des Vorhandenseins und der Verwendung einer verbotenen Substanz angeklagt, nachdem in einer am 20. Juni in Nigeria außerhalb von Wettkämpfen entnommenen Probe rekombinantes Erythropoietin (EPO) nachgewiesen worden war. Die AIU forderte am 29. Juli eine EPO-Analyse der Probe an, und das negative Analyseergebnis wurde der AIU am 12. August mitgeteilt. Frau Okagbare wurde am 20. August von dem negativen Analyseergebnis in Kenntnis gesetzt.

Menschliche Wachstumshormone und EPO sind nicht spezifizierte Substanzen, die auf der Verbotsliste 2021 der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) stehen. Eine vorläufige Suspendierung ist nach einem negativen Analyseergebnis für eine solche Substanz gemäß den Anti-Doping-Bestimmungen der Welt-Leichtathletik obligatorisch, und die Athletin bleibt vorläufig suspendiert.

Schließlich hat die AIU eine weitere Anklage gegen Frau Okagbare gemäß Regel 12 der Welt-Leichtathletik-Anti-Doping-Bestimmungen erhoben, nachdem die Athletin sich geweigert hatte, bei den Ermittlungen der AIU in ihrem Fall zu kooperieren. Konkret wird behauptet, dass die Athletin einer förmlichen Aufforderung zur Vorlage relevanter Dokumente, Aufzeichnungen und elektronischer Speichermedien nicht nachgekommen ist, die die AIU am 15. September an die Athletin gerichtet hatte.

Die Athletin bestreitet alle Vorwürfe und hat eine Anhörung vor dem Disziplinargericht für jeden einzelnen Vorwurf beantragt.

Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird die AIU zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Kommentare zu der Angelegenheit abgeben.

Horst Milde nach Informationen der Athletics Integrity Unit (AIU)

author: GRR