Blog
01
09
2011

Spuk um die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung ©EAA - European Athletics

Anti Doping News – DOPINGKONTROLLEN WÄHREND DER LEICHTATHLETIK-WM IN DAEGU – Spuk um die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung

By GRR 0

Zu den üblichen Dopingkontrollen hat die IAAF zusätzliche Blutkontrollen während der Leichtathletik-Weltmeisterschaften, die vom 27. August bis 4. September in Daegu stattfinden, angeordnet. Erstmalig werden alle knapp 2000 Athletinnen und Athleten aus 202 Ländern neben den Urinkontrollen mittels Blutkontrollen auf mögliche Manipulation getestet.

 

Anti-Doping-News mit folgenden Themen:

  • Dopingkontrollen während der Leichtathletik-WM in Daegu
  • Einrichtung der Europäischen Beobachtungsstelle zum Erkennen von Methoden/Medikamenten mit Missbrauchspotenzial zum Doping
  • Spuk um die Anti-Doping-Verpflichtungserklärung
  • ADAMS-Schulungen 2011 für Spitzenathleten
  • TUE-Anträge für Veranstaltungen im Dezember 2011

 

  DOPINGKONTROLLEN WÄHREND DER LEICHTATHLETIK-WM IN DAEGU
Zu den üblichen Dopingkontrollen hat die IAAF zusätzliche Blutkontrollen während der Leichtathletik-Weltmeisterschaften, die vom 27. August bis 4. September in Daegu stattfinden, angeordnet. Erstmalig werden alle knapp 2000 Athletinnen und Athleten aus 202 Ländern neben den Urinkontrollen mittels Blutkontrollen auf mögliche Manipulation getestet. Diese Blutproben werden zunächst im WADA-zertifizierten Koreanischen Institut für Wissenschaft und Technologie (KADA) untersucht. Weist ein Bluttest Auffälligkeiten auf, führt dies zu gezielten Kontrollen Vorort. Weiterführende Analysen werden im Anschluss an die WM im ebenfalls zertifizierten Labor in Lausanne (LAD) vorgenommen.

Unabhängig von der Verwertung der Daten der Blutkontrollen für einen biologischen Athletenpass, über den mittel- und langfristig die Beobachtung von auffälligen Veränderungen ermöglicht wird, steht hinter den zusätzlichen Blutkontrollen ein Bluttest-Projekt der IAAF, das lt. IAAF einen ersten „Fingerabdruck" aller Athleten liefern soll und den weiteren Ausbau des Blutprofilings ermöglichen soll.

 

  SPUK UM DIE ANTI-DOPING-VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
Jahreszeitenbedingt erhält die DLV-Anti-Doping-Koordinierungsstelle wieder vermehrt Anfragen zur Abgabe der Anti-Dopingverpflichtungserklärung, dem früheren ST-Kader. Um diesem Spuk ein Ende zu bereiten, möchten wir alle Leserinnen und Leser darauf hinweisen, dass eine Anmeldung hierzu nicht mehr erforderlich ist. Aufgrund der Umstrukturierung des Kontrollsystems und der Einrichtung der NADA-Testpools ist die Unterzeichnung einer DLV-Anti-Doping-Verpflichtungserklärung, die einigen Athletinnen und Athleten noch als „Anmeldung zum ST-Kader" bekannt ist und deren Unterzeichnung Voraussetzung zur Nominierung in die DLV-Nationalmannschaft war, seit Ende 2009 nicht mehr notwendig! Die Nominierung in eine Nationalmannschaft bei erbrachter Leistung erfolgt entsprechend den Nominierungsrichtlinien und nach Unterzeichnung einer Athletenvereinbarung. Damit entfällt die Notwendigkeit der Bildung eines Sonderkaders.

Als Athlet/in haben Sie trotzdem die Möglichkeit, sich aktiv gegen Doping und für Fair Play im Sport einsetzen und die Aktionen des DLV gegen Doping und für Fair Play moralisch zu unterstützen und diese Einstellung öffentlich zu bekunden. Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

 

  EINRICHTUNG DER EUROPÄISCHEN BEOBACHTUNGSSTELLE ZUM ERKENNEN VON METHODEN/MEDIKAMENTEN MIT MISSBRAUCHSPOTENZIAL ZUM DOPING
Einen weiteren Schritt im Kampf gegen Doping initiierte das Bundesministerium des Innern mit der Einrichtung der ersten Europäischen Beobachtungsstelle zum frühzeitigen Erkennen von Methoden und Medikamenten mit Missbrauchspotenzial zum Doping am Zentrum für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln.

Unter Leitung von Prof. Dr. Mario Thevis, der an der Deutschen Sporthochschule Köln die Professur für Präventive Dopingforschung besetzt, ist die Aufgabe der Spezialisten aus den Bereichen der Molekularbiologie, Pharmazie, analytische Chemie und Medizin die frühzeitige Erlangung von Kenntnissen über Entwicklungen neuer dopingrelevanter Präparate der Pharmaindustrie. Die Legitimation für die Arbeit dieser Beobachtungsstelle wurde schon im vergangenen Jahr geschaffen. Auf eine Initiative Deutschlands im Rahmen der Advisory Group on Science im Europarat wurde von der WADA im Januar 2011 die verbotene Substanzgruppe S0 eingeführt, d .h. seit 2011 sind alle neuen und nicht zugelassenen pharmazeutischen Produkte im Sport automatisch verboten.

Erste Erfolge der seit Juni arbeitenden Beobachtungsstelle sind lt. dem Zentrum für Präventive Dopingforschung Kooperationszusagen mehrerer großer pharmazeutischer Firmen und Erkenntnisse über neue dopingrelevante Peptidhormone und veterinärmedizinische Entwicklungen. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

 

  ADAMS SCHULUNGEN 2011 FÜR SPITZENATHLETEN
Bezüglich des Online-Systems ADAMS bietet die NADA auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Beirat der Aktiven (BdA) und ausgewählten Olympiastützpunkten zentrale Schulungsmaßnahmen für Athleten der Testpoolkategorien Registered Testing Pool (RTP) und Nationaler Testpool (NTP) an. Mit der ersten Veranstaltung, die am 19. September d. J. im Olympiastützpunkt Niedersachsen stattfinden wird, werden bis Dezember insgesamt sieben Schulungen organisiert (s. Terminübersicht unten).

In den ca. zweistündigen Lehrgängen liegt der inhaltliche Schwerpunkt vor allem auf den Themen Meldepflichten und ADAMS. Das darüber hinausgehende Anti-Doping-Reglement und medizinische Hinweise bilden weitere Teile des Seminars. Neben diesen Informationen haben die Athletinnen und Athleten auch die Möglichkeit zu diskutieren und Fragen rund um das Thema zu stellen.

In der folgenden Übersicht finden Sie die bereits feststehenden Termine. Details wie Uhrzeiten und genaue Anschriften der Schulungszentren werden auf https://www.nada-bonn.de/aktuelles/termine/ veröffentlicht. Des Weiteren wird die NADA alle NTP- und RTP-Athleten mit einer gesonderten E-Mail mit entsprechenden Informationen versorgen.

Terminübersicht:
19. September 2011    Olympiastützpunkt Niedersachsen
05. Oktober 2011    Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt, Halle
06. Oktober 2011    Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt, Magdeburg
12. Oktober 2011    Olympiastützpunkt Stuttgart
21. Oktober 2011    Olympiastützpunkt Berlin
25. Oktober 2011    Olympiastützpunkt Rheinland
24. November 2011    Olympiastützpunkt Leipzig
09. Dezember 2011    Olympiastützpunkt Rhein-Neckar

 

  TUE-ANTRÄGE FÜR VERANSTALTUNGEN IM DEZEMBER 2011

Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands www.leichtathletik.de, Bereich Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigungen/Schemata.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

EM Cross, 11. Dezember in Velenja/SLO

TUE-Antrag bis spätestens 11.11.11 an NADA

 DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle  

author: GRR

Comment
0

Leave a reply