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01
07
2011

Maßgeblich ist im Zweifelsfall immer das IAAF-Original.

Anti-Doping-News: DLV übergibt Dopingverfahren der NADA – NADA forciert Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden – Aktualisierte IAAF-Regelwerke jetzt als deutsche Übersetzung – TUE-Anträge für Veranstaltungen von August bis September 2011

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Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) wird seine Dopingverfahren an die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) übertragen.

 

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  DLV ÜBERGIBT DOPINGVERFAHREN DER NADA
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Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) wird seine Dopingverfahren an die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) übertragen.

Diese kümmert sich um den gesamten Prozess von der ersten Anhörung bis hin zur Verfahrenseinleitung. Zusätzlich soll sie das erstinstanzliche Sanktionsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) betreiben.

DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop begrüßt die Vereinbarung, da gerade die Prüfung und Verfolgung von Dopingverstößen durch eine neutrale, verbandsunabhängige Institution die Glaubwürdigkeit des Kampfes gegen Doping weiter erhöhen wird.

Als erster olympischer Sportfachverband hatte bereits Anfang dieses Jahres der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) die NADA mit der Durchführung des Ergebnismanagements beauftragt.

 

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  NADA FORCIERT ZUSAMMENARBEIT MIT ERMITTLUNGSBEHÖRDEN
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Wie einer Pressemitteilung der NADA zu entnehmen war, baut sie ihre Kontakte zu den staatlichen Ermittlungsbehörden weiter aus.

Nach einer gemeinsamen Konferenz im Juni dieses Jahres mit Vertretern des Bundeskriminalamts, des Zolls und der Staatsanwaltschaft München I sowie den Analytikern der Dopinglabore Köln und Dresden bestätigten diese ihr Interesse an der Intensivierung der Zusammenarbeit.

Mehr dazu finden Sie unter:

 
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  AKTUALISIERUNG DER IAAF-REGELWERKE
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Wie im letzten Anti-Doping-Newsletter angekündigt finden Sie hier ab sofort die von der IAAF zum 1. Mai 2011 aktualisierten Regelwerke IAAF Competition Rules Chapter 3 + 4 sowie die IAAF Anti-Doping Regulations als deutsche (inoffizielle) Übersetzung.

Maßgeblich ist im Zweifelsfall immer das IAAF-Original.

 
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  TUE-ANTRÄGE FÜR VERANSTALTUNGEN VON AUGUST BIS SEPTEMBER 2011
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Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen.

Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands, Bereich Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigungen/Schemata.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Universiade, 12. – 23. August in Shenzhen/CHN
TUE-Antrag bis spätestens 13.07.11 an NADA

DM Senioren Wurf-Mehrkampf, 20. – 21. August in Zella-Mehlis/GER
TUE-Antrag bis spätestens 21.07.11 an NADA

WM, 27. August bis 4. September in Dague/KOR
TUE-Antrag bis spätestens 28.07.11 an IAAF

Welt-Cup Marathon, 27. August bis 4. September in Dague/KOR
TUE-Antrag bis spätestens 28.07.11 an IAAF

DM Senioren Bahngehen, 3. September in N. N./GER
TUE-Antrag bis spätestens 04.08.11 an NADA

WM/EM 100 km, 10. September in Winschoten/NL
TUE-Antrag bis spätestens 11.08.11 an NADA

European Master Games, 10. – 17. September in Lignano/ITA
TUE-Antrag bis spätestens 11.08.11 an WMA

WM Berglauf bergauf/bergab, 11. September in Tirana/ALB
TUE-Antrag bis spätestens 12.08.11 an N ADA

DM Straße 10 km, 11. September in Oelde/GER
TUE-Antrag bis spätestens 12.08.11 an NADA

WMRA/WMA Master Berglauf, 17. September in Paluzza/ITA
TUE-Antrag bis spätestens 18.08.11 an WMRA

 

 

 DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

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