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02
08
2016

ANTI-DOPING-NEWS des DLV 08/2016

By GRR 0

Aktuellen Anti-Doping-News mit folgenden Themen:
NADA informiert Olympia-Teilnehmer
WADA-McLaren-Report/Olympische Spiele 2016
Weitere Dopingvorwürfe gegen Kenia
WADA lockert Richtlinien bei Meldonium-Fällen erneut
IAAF plant neue Struktur
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

NADA informiert Olympia-Teilnehmer

In Kooperation mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) alle deutschen Starterinnen und Starter im Vorfeld der Olympischen Spiele per E-Learning-Kurzmodul über die Anti-Doping-Bestimmungen in Rio de Janeiro.

Aus diesem Grund war das Team der NADA-Prävention vom 4. bis 31. Juli bei der Einkleidung der Athletinnen und Athleten in Hannover vor Ort. 

Lesen Sie hier die Einzelheiten der NADA. Vielleicht haben Sie ja auch Interesse, mit dem E-Learning-Kurzmodul, das alle Olympiateilnehmerinnen und –teilnehmer absolviert haben, Ihr Wissen zu testen?

WADA-McLaren-Report/Olympische Spiele 2016

Kurz vor den Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro veröffentlichte die Welt Anti Doping Agentur (WADA) am 18. Juli den McLaren-Report. Der Untersuchungsbericht wirft darin u. a. Russland staatlich gesteuertes Doping vor.

Über Einzelheiten des McLaren-Reports sowie die anschließende Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), Russland nicht komplett von den anstehenden Olympischen Spielen auszuschließen, haben wir einige Presseberichte und Reaktionen für Sie zusammengestellt:

FR-Online:WADA-Bericht – Geleitet, kontrolliert und überwacht
Weser-Kurier:Ein Problem des Sports insgesamt
Süddeutsche:IOC schließt Russland nicht komplett von Rio aus
Freie Presse: Dagmar Freitag zur IOC-Entscheidung
Süddeutsche: Clemens Prokop zur IOC-Entscheidung
Focus: Kritik an IOC-Entscheidung im Fall Stepanova
Der Westen: NADA-Chefin brüskiert über IOC-Entscheidung

Mit der Entscheidung des IOC Executive Boards lehnte das IOC auch ein Startrecht der Athletin Yuliya Stepanova in Rio de Janeiro ab. Die Athletin scheiterte auch mit einem erneuten Gesuch an das IOC. Auch hierzu aktuelle Meinungen:
General-Anzeiger Bonn: Dagmar Freitag: "Null-Doping-Toleranz wird zur Farce
Mittelbayerische: Clemens Prokop: "Das IOC begeht Rechtsbruch"

Das suspendierte Analyselabor in Rio de Janeiro erhielt zwischenzeitlich wieder die Genehmigung für die Untersuchung von Dopingproben. Lesen Sie hier weiter.

Weitere Dopingvorwürfe gegen Kenia

 Unabhängig von den Vorwürfen gegen Russland veröffentlichte die ARD-Dopingredaktion eine weitere Dokumentation, mit der auch Kenia wieder in den Fokus gerät.

WADA lockert Richtlinien bei Meldonium-Fällen erneut

ADA lockert Richtlinien bei Meldonium-Fällen erneut

 

Mit WADA-Nachricht vom 30. Juni 2016 informierte die WADA über eine weitere Lockerung der Richtlinien in Bezug auf den Umgang mit der dopingrelevanten Substanz Meldonium (wir berichteten im Newsletter 05/2016). Lesen Sie hier Einzelheiten.

 

 

Aufgrund des Doping- und Korruptionsskandals stellte eine Arbeitsgruppe des Internationalen Leichtathletik-Verbandes IAAF während der Leichtathletik-Europameisterschaften 2016 in Amsterdam einen umfassenden Reformplan auf. Einzelheiten finden Sie hier.

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
•    bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2016 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
•    Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden.

Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

 

author: GRR

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