Anti-Doping-News des DLV ©UKA Athletics
Anti-Doping-News des DLV
Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".
Anti-Doping-News mit folgenden Themen:
Abgabeerinnerung WHEREABOUTS III. Quartal 2017 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
WADA kündigt Update der ADAMS-App an
Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse – NADA überträgt administrative Überprüfung auf Rechtsanwaltskanzlei
Antragsfrist des Dopingopfer-Hilfegesetzes wird verlängert
WADA hebt Suspendierung des Anti-Doping-Labors Madrid auf
Lese-Tipp: “Jäger der unbekannten Dopingmittel – schneller sein als die Betrüger”
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Abgabeerinnerung WHEREABOUTS III. Quartal 2017 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
Turnusgemäß steht wieder die Abgabe der Whereabout-Informationen bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das III. Quartal 2017. Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das kommende Quartal müssen bis spätestens 25. Juni 2017 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier. Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
WADA kündigt Update der ADAMS-App an
Mit Mitteilung vom 29. Mai informierte die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) darüber, dass die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ein Update der ADAMS-App ankündigt. Damit soll der Service für die Abgabe der Aufenthaltsdaten für Athletinnen und Athleten ausgebaut werden. Die NADA leitete die diesbezügliche Information der WADA an die Fachverbände weiter und steht bei Fragen gerne zur Verfügung. Hier finden Sie die angkündigten Updates der App in der englischen Originalversion der WADA.
Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse – NADA überträgt administrative Überprüfung auf Rechtsanwaltskanzlei
Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat die administrative Überprüfung bei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen ab dem 1. Mai 2017 auf die Rechtsanwaltskanzlei SportsLawyer übertragen. Über diese für Testpoolathleten in Bezug auf festgestellte Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse wichtige Information hat die NADA Anfang Mai informiert. Bitte lesen Sie hierzu die leichtathletik.de-Meldung und die darin enthaltene Originalmeldung der NADA. Bis April 2017 hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) das Überprüfungsverfahren durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde von der NADA die Verfahrensordnung für die administrative Überprüfung von Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen (VAÜ) angepasst.
Antragsfrist des Dopingopfer-Hilfegesetzes wird verlängert
„Dopingopfer in Deutschland dürfen auch über den 30. Juni 2017 hinaus auf Unterstützung hoffen“, dies berichtete der Deutschlandfunk am 23. Mai. Der Antrag der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD auf Verlängerung des Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG) stand im Bundestag zur Abstimmung.
WADA hebt Suspendierung des Anti-Doping-Labors Madrid auf
Die WADA hat die Suspendierung des Madrid Anti Doping Laboratory (Spanien) nach knapp einem Jahr aufgehoben. Lesen Sie hier Einzelheiten über die Entscheidung zum Labor in Madrid sowie die Originalmeldung der WADA.
Lese-Tipp: “Jäger der unbekannten Dopingmittel – schneller sein als die Betrüger”
Auch diesen Monat möchten wir Ihnen wieder einen interessanten Artikel zum Lesen an die Hand geben. Mit der Überschrift "Jäger der unbekannten Dopingmittel – schneller sein als die Betrüger" veröffentlichte das Online-Portal des Spiegel ein Interview mit Mario Tevis, der seit 2006 Professor für präventive Dopingforschung an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) ist. Hier geht's zum Interview.
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF-List of International Competitions 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen Internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
Weiterführende Details auf der DLV-Webseite, der NADA-Webseite und im DLV-Anti-Doping-Bereich.
DLV – Anti-Doping-Referat