Symbolbild - Doping - Foto: BMI
ANTI-DOPING-NEWS 11/2021 des DLV – WADA veröffentlicht Verbotsliste 2022 – Chunkx – Das neue E-Learning der NADA
Die aktuellen Anti-Doping-News des DLVmit folgende Themen:
- WADA veröffentlicht Verbotsliste 2022
- WADA-Leitfaden zu Glucocorticoiden und Medizinischen Ausnahmegenehmigungen 2022
- Nordrhein-Westfalen – Koalition für Sonderdezernat für Doping bei Staatsanwaltschaft
- Chunkx – Das neue E-Learning der NADA
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
WADA veröffentlicht Verbotsliste 2022 |
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Die Welt Anti Doping Agentur (WADA) hat die Verbotsliste für das Jahr 2022 veröffentlicht. Hierüber informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) im Oktober 2021.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Verbotsliste 2021 betreffen folgende Substanzklassen:
- Ab 01.01.2022 sind alle Arten von Injektionen von Glucocorticoiden (S9. Glucocorticoide) innerhalb von Wettkämpfen verboten. Dies betrifft beispielsweise intraartikuläre (= in eine Gelenkhöhle), intramuskuläre (= in einen Muskel), intravenöse (= in eine Vene), peritendinöse (= an eine Sehne) und subkutane (= unter die Haut) Injektionen. Bislang waren nur die orale, rektale, intravenöse und intramuskuläre Verabreichung von Glucocorticoiden innerhalb von Wettkämpfen verboten. Erläuterungen zu der Neuregelung sind in der „Summary of Major Modifications and Explanatory Notes“ der Prohibited List 2022 zu finden. Zudem sind dort Auswaschzeiten für die einzelnen Glucocorticoid-Wirkstoffe und die unterschiedlichen Verabreichungsarten vorgegeben. Um das Risiko positiver Analyseergebnisse für Glucocorticoide innerhalb von Wettkämpfen zu reduzieren, sollten Athletinnen und Athleten zwischen medizinischen Behandlungen mit Glucocorticoiden und Wettkämpfen mindestens die hier angegebenen Auswaschzeiten einhalten. Zudem wird klargestellt, dass die oromukosale, bukkale, gingivale und sublinguale Verabreichung von Glucocorticoiden innerhalb von Wettkämpfen verboten ist, da diese Verabreichungsarten zur oralen Verabreichung zählen.
- In der Substanzklasse S3. Beta-2-Agonisten ist das Intervall erlaubter Dosierungen für inhalativ verabreichtes Salbutamol verändert. Bis zu 600 µg Salbutamol dürfen nun innerhalb von acht Stunden inhaliert werden; die maximal erlaubte Tagesdosis liegt wie in den Vorjahren bei 1.600 µg innerhalb von 24 Stunden.
- In die Substanzklassen S0. Nicht zugelassene Substanzen, S1. Anabole Substanzen, S2. Pepidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika und S6. Stimulanzien sind weitere namentliche Beispiele verbotener Substanzen aufgenommen.
Bei Fragen steht das NADA-Medizin-Team gerne zur Verfügung (medizin@nada.de).
Die WADA-Verbotsliste ist eine der internationalen Standards, deren Umsetzung für alle Unterzeichner des Welt Anti-Doping-Codes verbindlich ist. Sie legt fest, welche Substanzen und Methoden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettkampfes verboten sind. Die WADA-Verbotsliste wird mindestens einmal jährlich überarbeitet. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2021 gilt die WADA-Verbotsliste 2021.
Die WADA-Verbotsliste 2022 wird zeitnah von der NADA ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der Webseite der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) zur Verfügung gestellt. Zum Download finden Sie hier die englische Version der WADA-Verbotsliste 2022 sowie die englischen Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste und das Monitoring Program.
Alle PDF-Dateien finden Sie auch auf der NADA-Webseite.
WADA-Leitfaden zu Glucocorticoiden und Medizinischen Ausnahmegenehmigungen 2022 |
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Um die neue Regelung der WADA-Verbotsliste 2022 (siehe oben) zu verstehen und regelkonform anwenden zu können, hat die WADA im Oktober auf ihrer Webseite auf die Guidelines Glucocorticoids and Therapeutic Use Exemptions hingewiesen. Mit diesem Leitfaden zu Glukokortikoiden und Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUE) wurde ein Dokument erstellt, das dazu beitragen soll, die neuen Regeln für die injizierbaren Verabreichungswege von Glucocorticoiden ab 01.01.2022 korrekt anzuwenden zu können.
Hier finden Sie die Originalmeldung der WADA sowie die Guidelines.
Nordrhein-Westfalen – Koalition für Sonderdezernat für Doping bei Staatsanwaltschaft |
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Basierend auf dem Beschluss des Landtags Anfang Oktober 2021 hat das Land Nordrhein-Westfalen als Maßnahme im Rahmen der Dopingbekämpfung vor, ein Sonderdezernat bei der Staatsanwaltschaft einzurichten. Neben den vergleichbaren Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Freiburg, München und Zweibrücken wäre das in Deutschland die vierte Staatsanwaltschaft, die sich mit dem Schwerpunkt Dopingbekämpfung befassen würde.
Lesen Sie hier Einzelheiten.
Chunkx – Das neue E-Learning der NADA |
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Mit der Lern-App chunkx bietet die NADA eine gelungene Weiterentwicklung des E-Learnings an. Diese neue Plattform enthält derzeit den Basic-Kurs, der sukzessive themen- und zielgruppenspezifisch erweitert wird. In Chunkx werden alle wichtigen Anti-Doping-Themen interaktiv aufbereitet und zur Selbstreflexion anregt. Durch gezielte Fragen werden der Ablauf einer Dopingkontrolle, aber auch die Gefahren von Dopingfallen und viele weitere Themen erläutert. Strukturierte Lernziele dienen dabei als Orientierung über die noch offenen Aufgaben. Das Angebot kann jederzeit auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop genutzt werden.
Zum Download:
Chunkx-App für iOS / Chunkx-App für Android / Browser
Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) |
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.
Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athletinnen und Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
- bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions 2021 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist! Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2021 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
- Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.
DLV-Referat Anti-Doping