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04
06
2015

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Angst vor Manipulation – Heidler und Harting kritisieren Anti-Doping-Gesetz – Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

By GRR 0

Am Freitag berät der Bundestag über das Anti-Doping-Gesetz. Prominente deutsche Sportler, darunter Betty Heidler und Robert Harting, warnen: Der Gesetzgeber macht deutsche Athleten angreifbar.

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Er habe Hinweise, drohte Alfons Hörmann in der Diskussion über das Anti-Doping-Gesetz, dass Sportler schon Sammelklagen auf den Weg gebracht hätten. Dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) platzte der Kragen, als Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag und seit bald zwei Jahrzehnten Kämpferin für den Einsatz des Strafrechts in der Doping-Bekämpfung, auf einer Veranstaltung der SPD am Montag ihren Anspruch gegenüber dem hinhaltenden Widerstand des Sports so formulierte: „Der Gesetzgeber sitzt hier.“

An diesem Freitag findet im Bundestag die erste Lesung des Gesetzes statt, am 17. Juni folgt die Anhörung. Im nächsten Jahr soll das Gesetz in Kraft sein.

Am Dienstagmorgen erfuhren die ersten Politiker, was Hörmann gemeint hatte. Da war bei den Fraktionen und beim Sportausschuss sowie in den drei federführenden Ministerien eine E-Mail eingetroffen, in der Betty Heidler, die einstige Welt- und Europameisterin im Hammerwerfen, sowie Robert Harting, Diskus-Olympiasieger und Weltmeister, ihre Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf anmelden, besser: vor der Verabschiedung des Gesetzes warnen.

„Das Gesetz ist toll“, ergänzte Harting gegenüber der F.A.Z., „aber nur, wenn es international praktiziert wird. So wie es ist, gibt es eine Verschiebung der Realität und führt Sportlerinnen und Sportler in eine existentielle Katastrophe.“

Risiko von Manipulationen

Die Bundespolizistin und Jura-Studentin Betty Heidler hat bei einem Vortrag über den Gesetzentwurf im Trainingslager unter Athleten 95 Prozent Zustimmung zur gesetzlichen Bekämpfung von Manipulation erfahren. „Aber nicht für diesen Inhalt“, sagt sie. „Das Gesetz soll Athleten schützen, aber dieser Entwurf macht sie angreifbar.“

Insbesondere der Straftatbestand des Besitzes von Dopingmitteln setzte Spitzensportler in Deutschland einem großen Risiko von Anschlägen und Manipulationen aus, sind die beiden Athleten überzeugt. In Anspielung auf den Enthüllungsfilm der ARD über Doping in Russland sagt Harting: „Hier ist Hajo Seppelt, der Autor, ein Held. Aber die Welt ist genervt vom deutschen Anti-Doping-Kampf. Das Gesetz macht uns noch anfälliger dafür, dass jemand sich rächen könnte.“ Denn nun müsse die inkriminierte Substanz nicht mehr in die Nahrung oder in ein Getränk manipuliert, sondern lediglich in die Sporttasche gesteckt werden.

Betty Heidler und Robert Harting haben gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten für Rheinland-Pfalz, Stefan Brink, sowie den Rechtsanwälten Michael Lehner (Heidelberg) und Ronald Schneehagen (Berlin) ihre Bedenken gegen das Gesetz zusammengefasst. Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit löse bei Athleten erhebliche Ängste aus, sich trotz Fehlens jeder Dopingabsicht strafbar zu machen, schreiben sie. Zum einen stehe ein unschuldiger Athlet durch die Beweislastumkehr im Verfahren vor einem Sportgericht vor der praktisch unlösbaren Aufgabe, seine Unschuld zu beweisen.

Eine deshalb mögliche Doping-Sperre kompromittiere aber zum anderen die Unschuldsvermutung im strafrechtlichen Verfahren. Ausdrücklich solle deshalb, fordern die beiden Athleten, das Gesetz das Prinzip der „strict liability“ ausschließen, die bedingungslose Verantwortung des Athleten für Substanzen in seinem Körper. Zudem müsse die Doping-Absicht zur Voraussetzung einer strafgerichtlichen Verurteilung gemacht werden.

Politik lehnt Schwächung der Sportgerichtsbarkeit ab

Eine Doppelbestrafung durch Sport und Staat gelte es auszuschließen und eine Harmonisierung des Straf- und des Sportrechts in dem Sinne zu schaffen, fordern Heidler und Harting, dass Wettkampf-Sperren bei der strafrechtlichen Sanktionierung berücksichtigt werden. Spreche ein ordentliches Gericht einen Athleten vom Vorwurf des Dopings frei, müsse auch die Sperre durch den Sportverband aufgehoben werden.

„Wegen Missachtung der Unschuldsvermutung im Sportverbandsrecht bei der Verhängung sogar äußerst strafharter Sanktionen muss deshalb erst recht das Sportsverbandsrecht sich dem Ergebnis der mit den umfassenden Möglichkeiten staatlicher Strafverfolgung erkannten Unschuld des nur vermeintlich gewesenen Dopingtäters unterwerfen“, heißt es in dem Text. Die Autoren unterstellen, dass die Einstellung eines Verfahrens die Unschuld des Angeklagten beweise.

Dagmar Freitag begrüßt grundsätzlich Heidlers und Hartings Engagement. „Allerdings werden leider vielfach Äpfel und Birnen in einen Korb geworfen; das ist in der Rechtsprechung jedoch alles andere als hilfreich“, sagt sie. Die von Harting und Heidler angestrebte Schwächung der Sportgerichtsbarkeit lehnt sie strikt ab.

Die Athleten fordern die Streichung des Paragraphen 11, welcher die Schiedsgerichtsbarkeit des Sports schützen soll. Da die zwangsweise Unterwerfung unter diese einschließlich ihrer letzten Instanz, des Sport-Gerichtshofes Cas in Lausanne, Sportlerinnen und Sportlern ihre Rechte beraube, sei dieser Teil des Entwurfes verfassungswidrig. Eine Kronzeugenregelung sei zur Aufklärung komplexer Dopingfälle, das zeige aktuell der Fall der Freiburger Sportmedizin, unerlässlich.

Athleten mit diesem Anti-Doping-Gesetz noch angreifbarer als bisher zu machen, werde sich auch auf die Bereitschaft zu Sporttreiben der nächsten Generationen auswirken, prognostizieren die beiden. „Kinder und Jugendliche werden sich eher für Hobbysport entscheiden als sich in den Testpool aufnehmen lassen“, sagt Betty Heidler. So sehr sie Grund zur Klage sieht und auch in der Vorbereitung auf eine herausfordernde Saison steht, will sie ihre Sache weiter vertreten.

Die Frage, ob sie eine Einladung zur Anhörung im Bundestag annehmen würde, erwidert sie ohne Zögern: „Gute Idee.“

Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Freitag, dem 19. Mai 2015

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