Hardliner und DLV Cheftrainer Cheick Idriss Gonschinska ©DLV
Alles wieder von vorne – DLV veröffentlicht WM-Nominierungsrichtlinien für den Marathon nach altem Muster – LG Telis Finanz Regensburg
Regensburg, 26. Oktober 2016 (orv) – Leichtathletik-Insider können sich sicher noch an das Olympia-Normen-Hickhack im Januar dieses Jahres erinnern. Nun geht das Ganze in die nächste Runde. Weltmeisterschaften stehen im nächsten August in London an.
Dazu hat der Deutsche Leichtathletik-Verband zumindest im Falle Marathon jetzt seine Nominierungsrichtlinien veröffentlicht und ist dabei im Gegensatz zu Olympia wieder in alte Muster verfallen.
Noch im Sommer hat der damalige Sportdirektor Thomas Kurschilgen im Gespräch mit unserer Redaktion verlauten lassen, man würde an den „weichen“ Olympianormen auch hinsichtlich der Weltmeisterschaften festhalten.
Die Doppelspitze Kurschilgen und Cheftrainer Cheick Idriss Gonschinska gibt es aber seit der Spitzensporttagung vom Herbst in Kienbaum nicht mehr. Der Cheftrainer ist nun in Personalunion alleiniger Machthaber.
So lesen sich dann auch die geforderten 2:13:00 Stunden für die Männer, sowie die 2:29:30 Stunden bei den Frauen etwas anders als jene 2:14:00 und 2:30:30 Stunden für Rio.
Kompliziert ist das Ganze wieder ausgefallen, mit einigem „Kontext“, wie Gonschinska so gerne zu sagen pflegt, in einigen Teilen geradezu unsinnig. Das beginnt schon beim ersten Absatz (1) der Nominierungsrichtlinien, erschienen Ende Oktober diesen Jahres auf leichtathletik.de.
Da heißt es: „Im Marathonlauf erfolgt die Nominierung bei Erreichen einer Platzierung Platz 1-14 im Marathonwettbewerb der Olympischen Spielen vom 12.-21.08.2016 in Rio de Janeiro und bei realisierter IAAF-A-Norm (2:19:00 Stunden/2:45:00 Stunden) im nationalen Nominierungszeitraum.“
Die Olympischen Spiele von Rio sind inzwischen Geschichte und kein/e Deutsche/r realisierte dort eine Platzierung unter den ersten Vierzehn. Damit ist auch der Zusatz „bei realisierter IAAF-A-Norm (2:19:00 Stunden/2:45:00 Stunden)“ völlig überflüssig und ebenso der zweite „im nationalen Nominierungszeitraum“, weil eben die Olympischen Spiele nach Festlegung des nationalen Nominierungszeitraums vom 1.8.2016 bis 14.05.2017 logischerweise innerhalb dieses Zeitraums stattfanden.
Das alles wusste der Schreiber der Nominierungsrichtlinien, als er sie weit nach Olympia im Herbst 2016 verfasste.
Apropos Nominierungszeitraum: Was bedeutet dieses Wort überhaupt?
Im Grunde ist es eine sprachliche Fehlgeburt, weil zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt nominiert wird, das heißt, es sich beim Nominierungszeitraum eigentlich um einen Qualifikationszeitraum handelt.
So setzt sich denn der Verfasser dieser „Nominierungsrichtlinien“ über logische Zusammenhänge hinweg und verwendet zudem fachlich falsche Ausdrücke. Eigentlich ist das nicht verständlich, weil man ähnliche Unmöglichkeiten schon einmal bei den Nominierungsrichtlinien für die Olympischen Spielen hinsichtlich der 10.000m gemacht hatte und man aus Erstfehlern lernen sollte.
Beim DLV ist das aber immer ein wenig anders.
Da stellt sich nun die Frage, ob verehrter Schreiber jener Richtlinien logische Zusammenhänge nicht nachvollziehen kann oder nur schlampig und leicht verändert von 2016 abgekupfert wurde.
Eine Steilvorlage für zukünftige Klagen sind sie allemal, weil erneut die nationalen Normen deutlich von den internationalen abweichen und jene Headline im Sommer „Medaillen wären keine Monstranz“ des damaligen Sportchefs Thomas Kurschilgen inzwischen beim Hardliner Gonschinska schon lang in Vergessenheit geraten sind.
Es könnte also erneut ein heißer Winter werden was die Normen anbelangt.
Natürlich wird Cheick Idriss Gonschinska wieder auf den federführenden Bundesausschuss Leistungssport (BAL) verweisen.
Ob ihm jene Flucht aus der direkten Verantwortung noch jemand abnimmt, bleibt dahingestellt. Ganz egal, welche Stellung man zum Sinn der nationalen Nominierungsrichtlinien einnimmt. Man erkennt deutlich die Tendenz, Athleten/Innen ohne reelle Endkampfchance trotz erfüllter internationaler Norm erneut rigoros ausmustern zu wollen. Wen schert schon der olympische Gedanke der bloßen Teilnahme, schließlich sind Weltmeisterschaften angesagt.
Das Wettrüsten kann weiter gehen, mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln, sofern sie nicht entdeckt werden und koste es, was es wolle, zum Ruhm des deutschen Volkes.
Die Ethik im Sport ist schon längst den Bach runter gelaufen.
Quelle: LG Telis Finanz Regensburg