- TUE-Antragpflichten für Beta-2-Agonisten - TUE-Antragsfristen Veranstaltungen August und September 2009
Aktueller Anti-Doping-Newsletter – TUE-ANTRAGSPFLICHTEN FÜR BETA-2-AGONISTEN
Aufgrund der häufigen Nachfragen in Bezug auf die TUE-Antragspflichten vor dem Gebrauch von Beta-2-Agonisten stellen wir an dieser Stelle noch einmal ausführlich dar, was hier zu beachten ist:
Athleten, die Mitglied im Registered Testing Pool der IAAF (IAAF-RTP) sind, müssen vor der Anwendung von Beta-2-Agonisten eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bei der IAAF beantragen. Der Gebrauch ist in ADAMS einzutragen und zudem auf dem Dopingkontrollformular anzugeben.
Athleten, die nicht im IAAF-RTP sind, jedoch an einem internationalen Wettkampf im Sinne der Regel IWR 34.9 teilnehmen, benötigen keine vorherige TUE. Die Anwendung von Beta-2-Agonisten ist auf dem Dopingkontrollformular anzugeben. Für den Fall eines positiven Befundes kann eine rückwirkende TUE bei der IAAF beantragt werden. Da hierzu nur ein kurzer Zeitraum bleibt, empfehlen wir, die dafür notwendigen Unterlagen vollständig bereit zu halten.
Athleten, die im Registered Testing Pool der NADA (NADA-RTP) sowie Athleten, die im Nationalen Testpool der NADA (NADA-NTP) sind, aber an keinem internationalen Wettkampf teilnehmen, müssen vor der Anwendung von Beta-2-Agonisten eine medizinische Ausnahmegenehmigung TUE der NADA beantragen.
Athleten, die im Allgemeinen Testpool und im Alter zwischen 15 und 50 Jahren sind, benötigen für die Anwendung von Beta-2-Agonisten keine TUE. Der Gebrauch ist auf dem Dopingkontrollformular anzugeben. Für den Fall einer positiven Probe ist bei der NADA eine rückwirkende TUE zu beantragen. Auch hier empfehlen wir aufgrund der kurzen Fristen, die dafür notwendigen Unterlagen bereit zu halten.
Alle anderen Athleten, also Mitglieder des Allgemeinen Testpools unter 15 und über 50 Jahren sowie alle Freizeitathleten oder Wettkampfteilnehmer ohne Testpoolzugehörigkeit benötigen für die Anwendung von Beta-2-Agonisten ein Attest.
Ausführliche Informationen finden Sie in den Schemata zur Medizinischen Ausnahmegenehmigung auf der Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbandes. www.deutscher-leichtathletik-verband.de
TUE-ANTRAGSFRISTEN VERANSTALTUNGEN AUGUST UND SEPTEMBER 2009
WM-Senioren vom 28. Juli – 8. August in Lahti/FIN
TUE-Antrag bis spätestens 03.07.09 an WMA
Int. DLV-Gala am 2. August in Wattenscheid/GER
TUE-Antrag bis spätestens 09.07.09 an NADA
LK U 23 am 13. August in Berlin/GER
TUE-Antrag bis spätestens 20.07.09 an NADA
WM vom 15. – 23. August in Berlin/GER
TUE-Antrag bis spätestens 22.07.09 an IAAF
Welt-Cup Marathon am 22./23. August in Berlin/GER (i. R. d. WM)
TUE-Antrag bis spätestens 29.07.09 an IAAF
DM-Bahngehen Senioren am 29. August in Jüterbog/GER
TUE-Antrag bis spätestens 05.08.09 an NADA
DM-Wurf-Mehrkampf Senioren am 29./30. August in N.N.
TUE-Antrag bis spätestens 05.08.09 an NADA
WMRA Mountain Running Champions. am 6. September in Campodolcino/ITA
TUE-Antrag bis spätestens 13.08.09 an NADA
DecaNation am 9. September in Paris/FRA
TUE-Antrag bis spätestens 15.08.09 an NADA
DM-Straße 10 km Senioren am 12. September in Otterndorf/GER
TUE-Antrag bis spätestens 19.08.09 an NADA
DAMM-Endkampf Senioren am 12. September in Hamburg/GER
TUE-Antrag bis spätestens 19.08.09 an NADA
Deutscher Leichtathletik-Verband – DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle