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03
09
2012

Aktuelle Anti-Doping-News: Warnung vor Methylhexanamin - Anfragen zur Einnahme von Medikamenten ©LONDON 2012

Aktuelle Anti-Doping-News: Warnung vor Methylhexanamin – Anfragen zur Einnahme von Medikamenten

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Der ursprünglich für medizinische Zwecke hergestellte Wirkstoff, der in vielen Schlankmachern und Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) enthalten ist, zählt lt. NADA-Bericht mittlerweile zu den am häufigsten gefundenen Stimulanzien in Dopingproben.

  • Warnung vor Methylhexanamin
  • Anfragen zur Einnahme von Medikamenten
  • Dopingkontroll-Bilanz 1. Halbjahr 2012 der NADA und der IAAF
  • TUE-Anträge für Veranstaltungen im Oktober und Dezember 2012

 

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Warnung vor Methylhexanamin

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In ihrem letzten Newsletter spricht die Nationale Anti Doping Agentur – NADA eine ausdrückliche Warnung vor der Substanz Methylhexanamin aus. Eine Substanz, die den meisten Lesern wahrscheinlich im ersten Moment kein Begriff sein wird, für Athleten jedoch von hoher Brisanz sein kann. Denn Methylhexanamin ist als Bestandteil der Gruppe S6. b – Stimulanzien – der aktuellen WADA-Verbotsliste im Wettkampf verboten!

Der ursprünglich für medizinische Zwecke hergestellte Wirkstoff, der in vielen Schlankmachern und Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) enthalten ist, zählt lt. NADA-Bericht mittlerweile zu den am häufigsten gefundenen Stimulanzien in Dopingproben.

Die NADA macht deshalb erneut auf die Gefahr der Anwendung von Schlankmachern und NEM aufmerksam, die Methylhexanamin enthalten, zumal der Wirkstoff nicht immer auf der Verpackung deklariert ist oder unter „unverfänglichen " Bezeichnungen wie beispielsweise Geranium Öl deklariert wird.

Lesen Sie mehr dazu im NADA-Newsletter 4/2012.

 

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Anfragen zur Einnahme von Medikamenten

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Athleten aller Altersklassen kennen das Problem: Sie verletzen sich, erkranken anderweitig und sind unter Umständen auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen. Das muss nicht bedeuten, dass Sie mit dem Sport aufhören müssen. Um Ihnen in einer solchen Situation etwas mehr Sicherheit zu geben, greifen wir dieses Thema im aktuellen Anti-Doping-Newsletter auf:

Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob das verordnete Medikament eine verbotene Substanz gemäß der aktuellen WADA-Verbotsliste enthält. Hilfestellung bei der Beantwortung bietet die Nationale Anti Doping Agentur -NADA. Durch die unten stehendenden Angebote der NADA haben Sie die Gelegenheit, die Dopingrelevanz eines Medikaments zu prüfen.

  • Die onlinebasierende Medikamentendatenbank NADAmed finden Sie hier. Sie können hier Ihr Medikament online nachschlagen und erhalten sofort Auskunft, ob das Präparat erlaubt, anzeige- oder genehmigungspflichtig oder verboten ist.
  • Für Handynutzer ist die NADA-App mit der integrierten Medikamentendatenbank NADAmed hilfreich und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich jederzeit über die Dopingrelevanz von derzeit ca. 3 000 gelisteten Medikamenten zu informieren. Die App steht im ITunes-Store zum Download zur Verfügung.
  • Als Printmaterialien stellt die NADA die aktuelle „NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente" sowie als Kurzfassung die NADA-MediCard zur Verfügung. Beides kann in kleinen Stückzahlen bei der NADA kostenfrei mit dem Bestellformular angefordert werden.

Sollte Ihr Medikament nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das NADA-Ressort Medizin, E-Mail: medizin@nada-bonn.de .

Nur so können Sie feststellen, ob es erforderlich ist, eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) für die Anwendung Ihres Medikamentes zu beantragen.

Sollte ein TUE-Antrag nötig werden, finden Sie hier die erforderlichen Einzelheiten.

 

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Dopingkontroll-Bilanzen 1. Halbjahr 2012 der NADA und der IAAF

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4 963 Trainingskontrollen im ersten Halbjahr 2012 – darunter auch die 392 deutschen Olympia-Teilnehmer, die größtenteils mehrfach im Vorfeld der Spiele von London getestet wurden.

Diese Zahlen veröffentlichte die NADA Anfang August diesen Jahres. Alle Proben waren negativ.

Lesen Sie hier mehr.

In den aktuellsten News zu den Olympischen Spielen veröffentlichte die IAAF deren Kontrollzahlen. Dieser Veröffentlichung zurfolge führte die IAAF bis Ende Juni 2012 folgende Dopingkontrollen durch:

  • Wettkampfkontrollen: 846 Urintests (inkl. 424 EPO-Analysen)
  • Pre-competition: 549 Tests im Rahmen des Biologischen Athletenpasses, hauptsächlich für das hämatologische Profil sowie Endocrinscreenings
  • Trainingskontrollen: 816 Urintests inklusive 432 EPO-Analysen und 50 IRMS-Analysen

Der IAAF Registered Testing Pool setzte sich zu dieser Zeit aus 554 Athleten aus 43 Mitgliedsverbänden zusammen.

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TUE-Anträge für Veranstaltungen im Oktober und Dezember 2012

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Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

WM Halbmarathon, 06. Oktober in Kavarna (Bulgarien)
TUE-Antrag bis spätestens 06.09.12 an IAAF

100 km, 06. Oktober in Hanau-Rodenbach (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 06.09.12 an NADA

DM Marathon, 14. Oktober in München (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 14.09.12 an NADA

EM Cross, 09. Dezember in Budapest (Ungarn)
TUE-Antrag bis spätestens 09.11.12 an NADA

 

DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

 

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