IOC will weltweit unabhängige Dopingtests - Dopingopferhilfe - BMI nimmt DOSB in die Pflicht - TUE-Anträge für Veranstaltungen im Dezember 2015, Januar und Februar 2016
Aktuelle Anti-Doping-News – WADA veröffentlicht Verbotsliste 2016 – Anti-Doping-Gesetz – NADA-Journalisten-Workshop 2015 – IAAF – Forcierung des Anti-Doping-Kampfs durch schnellere Dopingtests
Mit Beginn des letzten Quartals 2015 hat die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste 2016 veröffentlicht. Nach Angabe der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), die das englische Original nun ins Deutsche übersetzen wird, betreffen wichtige Änderungen in der neuen Verbotsliste u. a. die
Im aktuellen Anti-Doping-News finden Sie folgende Themen:
WADA veröffentlicht Verbotsliste 2016
Anti-Doping-Gesetz
NADA-Journalisten-Workshop 2015
IAAF – Forcierung des Anti-Doping-Kampfs durch schnellere Dopingtests
IOC will weltweit unabhängige Dopingtests
Dopingopferhilfe – BMI nimmt DOSB in die Pflicht
TUE-Anträge für Veranstaltungen im Dezember 2015, Januar und Februar 2016
Mit Beginn des letzten Quartals 2015 hat die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste 2016 veröffentlicht. Nach Angabe der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), die das englische Original nun ins Deutsche übersetzen wird, betreffen wichtige Änderungen in der neuen Verbotsliste u. a. die Substanzklasse S4. Hormone und Stoffwechselmodulatoren. Hier wurde die Substanz Meldonium (Mildronate) neu aufgenommen. Der Einsatz ist ab dem 1. Januar 2016 jederzeit im Sport verboten. Der Wirkstoff wird in der Behandlung bestimmter Herzerkrankungen eingesetzt und war zuvor bereits auf der sogenannten Monitoring List der WADA zur Beobachtung. Neben Insulin, das zur Behandlung von Diabetes eingesetzt wird, sind in der Substanzklasse S4. ab 2016 auch sogenannte Insulin-Mimetika verboten. In der neuen Verbotsliste wird zudem in der Substanzklasse S5. Diuretika und Maskierungsmittel klargestellt, dass die ophthalmische Anwendung von Carboanhydrasehemmern erlaubt ist. Die NADA wird die informatorische, deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2016 zum Jahreswechsel auf der NADA-Homepage zur Verfügung stellen. Die englische Version der Verbotsliste 2016 und die dazugehörenden Änderungshinweise finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die derzeit gültige WADA-Verbotsliste 2015 noch bis 31.12.2015 Gültigkeit besitzt. Die WADA-Verbotsliste 2016 tritt ab dem 1. Januar 2016 in Kraft. |
Nach wie vor wird der Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes überarbeitet. So verhandelt die große Koalition derzeit über letzte Änderungen am geplanten Anti-Doping-Gesetz. Einzelheiten hierzu. |
Als interessant und richtungsweisend gestaltete sich der Journalisten-Workshop der NADA im Oktober. Hier für Testpool-, aber auch Nichttestpoolathleten lesenswerte Zusammenfassungen: |
Dies kündigte der Präsident Sebastian Coe des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) während eines Kongresses in Neu-Delhi an. Lesen Sie mehr. |
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Das Internationale Olympische Komitee (IOC) will Dopingtests künftig unabhängig von Sportorganisationen durchführen lassen. Beschlossen wurde dies während einer Sitzung in Lausanne im Oktober 2015. Lesen Sie hier weiter. |
Im Frühjahr 2015 forderte der Doping-Opfer-Hilfeverein (DOH) finanzielle Entschädigung deutscher Dopingopfer. Der DOH hatte seinerzeit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Bundesministerium des Innern (BMI) sowie den politischen Fraktionen ein Konzept für einen „Akutfonds des Sports“ vorgelegt (wir berichteten im DLV-Anti-Doping-Newsletter 05.2015). Im Oktober stellte das Bundesministerium des Innern (BMI) eine Millionenhilfe in Aussicht und erwartet jedoch gleichzeitig vom DOSB eine Beteiligung an der Dopingopferhilfe. Lesen Sie weiter. |
Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie dem Bereich Anti-Doping der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.
Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
EM Cross, 13. Dezember in Toulon-Hyères (Frankreich)
TUE-Antrag bis spätestens 13.11.15 an NADA
DM Halle Mehrkampf, 30. bis 31. Januar in Hamburg (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 31.12.15 an NADA
DM Senioren Halle und Winterwurf, 13. bis 14. Februar in Erfurt (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 14.01.16 an NADA
DM Jugend-Halle (U20), 20. bis 21. Februar in Dortmund/Wattenscheid (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 21.01.16 an NADA
DM Halle, 27. bis 28. Februar in Leipzig (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 28.01.16 an NADA
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle