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Aktuelle Anti-Doping-News - Testpoolzugehörigkeit 2014 - Anti-Doping-Gesetzgebung - IOC - Neue Investitionen im Kampf gegen Doping ©LONDON 2012

Aktuelle Anti-Doping-News – Testpoolzugehörigkeit 2014 – Anti-Doping-Gesetzgebung – IOC – Neue Investitionen im Kampf gegen Doping

By GRR 0

Während der 9. Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich dieser am 7. Dezember 2013 für eine verschärfte Anti-Doping-Gesetzgebung in Deutschland ausgesprochen.

 

Der aktuelle Anti-Doping-Newsletter mit folgende Themen:

 

  • Testpoolzugehörigkeit 2014 – Erläuterungen
  • Ab sofort ADAMS-App für iPhones
  • Anti-Doping-Gesetzgebung – DOSB-Mitgliederversammlung
  • IOC – Neue Investitionen im Kampf gegen Doping
  • 266 positive Tests dank neuer Nachweismethode
  • TUE-Anträge für Veranstaltungen im Februar, März und April 2014
  Testpoolzugehörigkeit 2014 – Erläuterungen

Zum Jahreswechsel 2013/2014 stand die Testpooleinteilung für das Jahr 2014 an. Aufgrund der bereits gebildeten DLV-Bundeskader möchten wir mithilfe des DLV-Anti-Doping-Newsletter das Thema wieder erläutern:

IAAF Registered Testing Pool (IAAF-RTP)
Über die Aufnahme von Athleten in den IAAF-Registered Testing Pool entscheidet ausschließlich die IAAF. Die Athleten werden direkt von der IAAF über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die IAAF veröffentlicht den aktuellen IAAF-Registered Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe der "Athlete Advisory Note on Whereabouts".

NADA-Testpools
Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools,

  • den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
  • den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
  • den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).

Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader. Die Pflichten der Athleten als Testpoolzugehörige richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader. Über ihre Aufnahme sowie die Pflichten im Zusammenhang mit einem Testpool wurden die in einen Testpool berufenen Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember per E-Mail informiert. Wurde ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem "NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären.

Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60-minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60-minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

Die Mitglieder des NADA-ATP müssen der NADA ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Anschrift und Telefonnummer mitteilen. Weitere An- oder Abmeldepflichten bestehen nicht. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür nicht erforderlich.

Weitere Einzelheiten sowie ein anschauliches Schema finden Sie hier.

 

  Ab sofort ADAMS-App für iPhones

Ab sofort stellt die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) eine ADAMS-App für iPhones zur Verfügung. Eine Erleichterung für alle Athleten, die dem globalen Informationssystem der WADA ADAMS als Testpoolmitglieder angehören! Weitere Einzelheiten in der Originalmeldung der NADA finden Sie hier.

 

  Anti-Doping-Gesetzgebung – DOSB-Mitgliederversammlung

Während der 9. Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich dieser am 7. Dezember 2013 für eine verschärfte Anti-Doping-Gesetzgebung in Deutschland ausgesprochen.

Die Einführung einer uneingeschränkten Strafbarkeit bei Besitz von Dopingmitteln schon in geringen Mengen lehnt der DOSB allerdings ab. Dr. Clemens Prokop, Präsident des Deutschen Leichtathletiks-Verbandes, stimmte gegen den Beschluss. "Einen Kompromiss im Anti-Doping-Kampf können wir uns nicht erlauben", sagte Prokop. Lesen Sie den Bericht des SID.

 

  IOC – Neue Investitionen im Kampf gegen Doping

Unter der Leitung des IOC-Präsidenten Thomas Bach kündigte das Internationale Olympische Komitee (IOC) nach einer viertägigen Klausurtagung der Exekutive in Montreux weitere Investitionen im Kampf gegen Doping und Wettbetrug an. Die IOC-Exekutive entschied, für die beiden Bereiche Fonds zu gründen und diese mit jeweils zehn Millionen Dollar auszustatten. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

 

  266 positive Tests dank neuer Nachweismethode

Mit Hilfe neuer Nachweismethoden für anabole Steroide hat das Kölner Doping-Analyselabor in den vergangenen zwölf Monaten bereits 266 Dopingproben positiv getestet. Das Labor habe 184 Fälle von Stanozolol und 82 Fälle von Oral-Turinabol nachgewiesen, teilte Hans Geyer vom Institut für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule in Köln Ende November diesen Jahres auf einer Anti-Doping-Konferenz der FIFA mit. Lesen Sie hier mehr.

 

  TUE-Anträge für Veranstaltungen im Februar, März und April 2014

Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

DM Halle Mehrkampf + Senioren Bahngehen, 01. – 02. Februar in Frankfurt-Kalbach (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 02.01.14 an NADA

Hallen-Länderkampf U20, 01. März in Halle/Saale (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 30.01.14 an NADA

DM Senioren Halle + Winterwurf, 01. – 02. März in Erfurt (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 30.01.14 an NADA

WM Halle, 07. – 09. März in Sopot (Polen)
TUE-Antrag bis spätestens 05.02.14 an IAAF

DM Cross, 08. März in Löningen (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 06.02.14 an NADA

Europ. Winterwurf Cup, 15. – 16. März in Lieria (Portugal)
TUE-Antrag bis spätestens 13.02.14 an NADA

FISU Cross WM, 22. März in Entebbe (Uganda)
TUE-Antrag bis spätestens 20.02.14 an NADA

Senioren Hallen WM, 25. – 30. März in Budapest (Ungarn)
TUE-Antrag bis spätestens 23.02.14 an WMA

WM Halbmarathon, 29. März in Kopenhagen (Dänemark)
TUE-Antrag bis spätestens 27.02.14 an IAAF

DM Halbmarathon, 06. April in Freiburg (Deutschland)
Tue-Antrag bis spätestens 07.03.14 an NADA

 

DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

author: GRR

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