Aktuelle Anti-Doping-News: NADA passt den Standard für Medizinische Ausnahme-genehmigungen an - Wichtige Änderungen auch für ATP-Athleten - WADA und NADA warnen vor der Einnahme der Substanz GW501516 ©LONDON 2012
Aktuelle Anti-Doping-News: NADA passt den Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen an – Wichtige Änderungen auch für ATP-Athleten – WADA und NADA warnen vor der Einnahme der Substanz GW501516
- NADA passt den Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen an – Wichtige Änderungen auch für ATP-Athleten
- WADA und NADA warnen vor der Einnahme der Substanz GW501516
- Härtere Doping-Strafen für Top-Athleten bei Marathonläufen
- Neues Mitglied im INADO-Aufsichtsrat
- TUE-Anträge für Veranstaltungen im Mai, Juni und Juli 2013
NADA passt den Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen an – Wichtige Änderungen auch für ATP-Athleten | ||
Die Nationale Anti-Doping Agentur NADA hat am 4. März den neuen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen Version 3.4 auf ihrer Webseite veröffentlicht. Wie die NADA in ihren News mitteilte, wurde der TUE-Standard an die internationalen Gepflogenheiten angepasst. Athleten sollten dringend beachten, dass mit dem ab 1. März gültigen TUE-Standard die Regelung bei Asthma-Fällen, die mit den nicht erlaubten Substanzen Fenoterol, Reproterol und Terbutalin behandelt werden, verschärft wurden. Hier müssen ab sofort auch Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP) eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bereits im Vorfeld einholen. Athleten, die keinem Testpool angehören, müssen für die Anwendung von spezifischen und nicht-spezifischen Substanzen bei einer Dopingkontrolle ein Attest vorlegen. Die NADA verlangt dabei die Bestätigung, dass die Behandlung bereits vor der Kontrolle begonnen hat und medizinisch auch ausreichend dokumentiert ist. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat zwischenzeitlich alle Testpoolathleten über die Aktualisierungen im neuen TUE-Standard informiert und die bisherigen Schemata für Medizinische Ausnahmegenehmigungen in Anlehnung an die NADA durch die DLV-Checkliste Medizinische Ausnahmegenehmigungen ersetzt.
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WADA und NADA warnen vor der Einnahme der Substanz GW501516 | ||
Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) am 22. März 2013 auf ihrer Internetseite veröffentlichte, warnt die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) eindringlich vor der Einnahme der Substanz GW501516 (Synonym GW1516). Die nur auf dem Schwarzmarkt erhältliche Substanz fällt unter die in der Verbotsliste genannte Gruppe S4 "Hormone und Stoffwechselmodulatoren" und S0 "Nicht zugelassene Substanzen". Während einer Forschungsphase seien in vorklinischen Studien schwerwiegende Vergiftungserscheinungen aufgetreten, so dass die Substanz zurückgezogen wurde. Eine klinische Zulassung wird es für diese Substanz daher nicht geben, teilte die WADA mit. Massive Gefahr für die Gesundheit Athleten muss bewusst sein, dass sie neben einem positiven Dopingtest vor allem ihre Gesundheit durch die Einnahme von GW501516 (GW1516) massiv schädigen. Zur WADA-Meldung. |
Härtere Doping-Strafen für Top-Athleten bei Marathonläufen | ||
Die Mitglieder der World Marathon Majors (WMM) als Vereinigung der Marathon-Großveranstalter haben die Verträge für ihre Top-Athleten überarbeitet und noch strengere Strafmaßnahmen bei Verletzungen des Anti-Doping-Codes formuliert. Einzelheiten lesen Sie in der DOSB-Presse, Ausgabe 9. |
Neues Mitglied im INADO-Aufsichtsrat | ||
Dr. Andrea Gotzmann, Vorstandsvorsitzende der Nationalen Anti Doping Agentur NADA, wurde in den neuen Aufsichtsrat des Instituts der Nationalen Anti-Doping Organisationen (INADO) gewählt. 35 Mitglieder der INADO handeln als Interessengemeinschaft der nationalen und regionalen Anti-Doping-Organisationen weltweit. Die INADO, die Ende 2011 gegründet wurde und ihren Sitz – wie auch die NADA – in Bonn hat, hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeit der Anti-Doping-Organisationen weiter zu vernetzen, zu harmonisieren und allgemein gültige Standards zu erarbeiten. |
TUE-Anträge für Veranstaltungen im Mai, Juni und Juli 2013 | ||
Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen.
Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.
Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
DM 10.000 m, 04. Mai in Bremen (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 04.04.13 an NADA
Europacup Gehen, 19. Mai in Dudince (Slowakai)
TUE-Antrag bis spätestens 19.04.13 an NADA
Senioren EM Non-Stadia, 23. – 26 Mai in Upice (Tcheschien)
TUE-Antrag bis spätestens 23.04.13 an EVAA
Europacup 10.000 m, 08. Juni in Pravets (Bulgarien)
TUE-Antrag bis spätestens 09.05.13 an NADA
DM Bahngehen, 22. Juni in Jüterbog (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 23.05.13 an NADA
DM Mehrkampf, 22. – 23. Juni in Jüterbog (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 23.05.13 an NADA
EM Mannschaften, 22. – 23. Juni in Gateshead (Großbritannien)
TUE-Antrag bis spätestens 23.05.13 an NADA
EM Berglauf, 06. Juli in Borovets (Bulgarien)
TUE-Antrag bis spätestens 06.06.13 an NADA
Universiade, 06. – 17. Juli in Kazan (Russland)
TUE-Antrag bis spätestens 06.06.13 an NADA
WM U18, 10. – 14. Juli in Donetsk (Urkraine)
TUE-Antrag bis spätestens 10.06.13 an IAAF
EM U23, 11. – 14 Juli in Tampere (Finnland)
TUE-Antrag bis spätestens 11.06.13 an NADA
DM Senioren I + II, 12. – 14. Juli in Mönchengladbach (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 12.06.13 an NADA
EYOF, 14. – 19. Juli in Utrecht (Niederlande)
TUE-Antrag bis spätestens 14.06.13 an NADA
EM Junioren (U20), 18. – 21. Juli in Rieti (Italien)
TUE-Antrag bis spätestens 18.06.13 an NADA
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle