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03
01
2016

Aktuelle Anti-Doping-News ©IAAF

Aktuelle Anti-Doping-News mit folgende Themen:Testpool-Zugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2016 – WADA-Verbotsliste 2016 – DLV vergibt Medienpreis 2015 an ARD-Doping-Redaktion im WDR

By GRR 0

Wir hatten bereits im DLV-Anti-Doping-Newsletter 12/2015 über die Testpool-Zugehörigkeit berichtet und möchten für die Testpool-Athletinnen und -Athleten unter den Lesern heute noch einmal auf Einzelheiten zu dem Thema eingehen

 

Testpool-Zugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2016

 

Wir hatten bereits im DLV-Anti-Doping-Newsletter 12/2015 über die Testpool-Zugehörigkeit berichtet und möchten für die Testpool-Athletinnen und -Athleten unter den Lesern heute noch einmal auf Einzelheiten zu dem Thema eingehen.

IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP)
Über die Aufnahme von Athleten in den IAAF-Registered Testing Pool entscheidet ausschließlich die IAAF. Die Athleten werden direkt von der IAAF über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung durch die IAAF, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die IAAF veröffentlicht den aktuellen IAAF-Registered Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe der "Athlete Advisory Note on Whereabouts" im Umgang ihrer Rechte und Pflichten als IAAF-RTP-Athlet.
Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der IAAF, der NADA und dem DLV mit dem IAAF-Formular „Application for Removal from the IAAF Registered Testing Pool“ schriftlich erklären.

NADA-Testpools
Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools:
– den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
– den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
– den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).

Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader. Die Pflichten der Athleten als Testpoolzugehörige richten sich ausschließlich nach der Testpool-Zugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader. Über ihre Aufnahme sowie die Pflichten im Zusammenhang mit einem Testpool wurden die in einen Testpool berufenen Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember per E-Mail informiert. Wurde ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der NADA bzw. dem DLV mit dem "NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären.

Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60-minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60-minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

Die Mitglieder des NADA-ATP müssen der NADA ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Anschrift und Telefonnummer mitteilen. Weitere An- oder Abmeldepflichten bestehen nicht. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür nicht erforderlich.

Weitere Einzelheiten sowie ein anschauliches Schema finden Sie hier.

 

WADA-Verbotsliste 2016

 

Mit dem Jahreswechsel ist die Verbotsliste 2016 der Welt Anti Doping Agentur (WADA) gültig. Die NADA hat zwischenzeitlich die aktuelle Verbotsliste ins Deutsche übersetzt. Das englische Original, die Übersetzung sowie eine Zusammenfassung der Änderungen für 2016 finden Sie hier oder auf www.leichtathletik.de.

 

DLV vergibt Medienpreis 2015 an ARD-Doping-Redaktion im WDR

 

Das Präsidium und der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) haben den DLV-Medienpreis 2015 an die ARD-Doping-Redaktion im WDR mit Hajo Seppelt für den Beitrag „Geheimsache Doping – wie Russland seine Sieger macht“, vergeben. Lesen Sie hier mehr.

Zwischenzeitlich stufte ein Gericht in Moskau die Vorwürfe als unglaubwürdig ein und verhängt symbolische Geldstrafen. Einzelheiten lesen sie hier.

 

IOC konkretisiert seine Pläne im Anti-Doping-Kampf

 

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat seine Pläne für ein unabhängigeres Anti-Doping-System konkretisiert. Lesen Sie hier Einzelheiten. Weitere Informationen finden Sie auch hier.

 

TUE-Anträge für Veranstaltungen im Februar, März und April 2016

 

Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie dem Bereich Anti-Doping der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

DM Senioren Halle + Winterwurf, 13. bis 14. Februar in Erfurt (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 14.01.16 an NADA

DM Jugend-Halle (U 20), 20. bis 21. Februar in Dortmund und Wattenscheid (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 21.01.16 an NADA

DM Halle, 27. bis 28. Februar in Leipzig (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 28.01.16 an NADA

Hallenländerkampf U 20 + LK-Winterwurf U20/U23, 27. Februar in Pandova (Italien)
TUE-Antrag bis spätestens 28.01.16 an NADA

DM Cross, 05. März in Herten (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 04.02.16 an NADA

Europ. Winterwurf Cup, 12. bis 13. März in Arad (Rumänien)
TUE-Antrag bis spätestens 11.02.16 an NADA

WM Halle, 17. bis 20. März in Portland (USA)
TUE-Antrag bis spätestens 17.02.16 an IAAF

WM Halbmarathon, 26. März in Cardiff (Großbritannien)
TUE-Antrag bis spätestens 25.02.16 an IAAF

Senioren EM Halle, 29. März bis 03. April in Ancona (Italien)
TUE-Antrag bis spätestens 28.02.16 an WMA

HAJ Marathon, 10. April in Hannover (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 11.03.16 an IAAF

31. Haspa Marathon Hamburg, 17. April in Hamburg (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 18.03.16 an IAAF

MetroGroup Marathon, 24. April in Düsseldorf (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 25.03.16 an NADA

author: GRR

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