Diese Schlagzeilen gingen letztes Jahr durch die Presse, Volkslauf und Walkingveranstalter die ihre Strecken durch einen Wald geführt haben mussten zum Teil 10-fach höhere Gebühren an die Forstbehörden zahlen.
Waldbenutzungsgebühr macht dem Waldfest den Garaus
"Wer in den Wald will, muß sich anmelden"
"Alleine der Gedanke, Nordic Walking-Gruppen Waldeintrittsgelder abknüpfen zu wollen, ………"
Diese Schlagzeilen gingen letztes Jahr durch die Presse, Volkslauf und Walkingveranstalter die ihre Strecken durch einen Wald geführt haben mussten zum Teil 10-fach höhere Gebühren an die Forstbehörden zahlen. Dagegen hat sich überall Widerstand geregt. Veranstalter, Vereine und Verbände gingen auf die Barikaden, unterstützt von Gemeinden die negative Einflüsse auf die ehrenamtliche Arbeit und den Tourismus befürchteten.
In Baden-Württemberg hat sich der Gemeindetag für die Veranstalter stark gemacht und am 2. April 2008 sind der Präsident des Gemeindetages, Roger Kehle, und Minister Peter Hauk im Landtag zusammengekommen, um Unklarheiten zu beseitigen, die durch eine Änderung der Wegebenutzungs-Anweisung entstanden waren.
Als Ergebnis dieses Zusammentreffens kann Folgendes festgestellt werden:
Bereits seit einigen Jahren ist eine Zunahme von Großveranstaltungen im Wald festzustellen. Der Gesetzgeber hat daher bereits 1995 die generelle öffentlich-rechtliche Genehmigungspflicht organisierter Veranstaltungen nach § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz im Zuge der Novellierung des Landeswaldgesetzes neu eingeführt. Diese seit 13 Jahren gültige Regelung bleibt unverändert bestehen. Durch die im Jahr 2007 erlassene Wegebenutzungsanweisung soll kein Paradigmenwechsel in Entgeltfragen manifestiert werden. Vielmehr soll durch die Wegebenutzungsanweisung eine einheitliche Vorgehensweise für den Staatswald in den neuen Organisationsformen sichergestellt werden.
Für die Entscheidung, ob ein Entgelt festzusetzen ist und wie hoch dieses gegebenenfalls sein muss, wurde den unteren Forstbehörden ein Orientierungsrahmen an die Hand gegeben, welcher entsprechende Ermessenspielräume beinhaltet. Die bestehende Rechtslage sowie die ergänzenden Hinweise und Anweisungen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum geben auch die Auffassung des Gemeindetages wieder, wonach Veranstaltungen, die von gemeinnützigen Vereinen organisiert werden und vorrangig der Volksgesundheit dienen weiterhin entgeltfrei sind, sofern die erhobenen Startgelder keine erwerbswirtschaftliche Ausrichtung nahelegen.
Diese Veranstaltungen, die häufig auch von kommunalen Trägern unterstützt werden, fördern darüber hinaus den Tourismus im Ländlichen Raum. Da sich die gesetzlichen Grundlagen in den vergangenen Jahren nicht verändert haben, ist davon auszugehen, dass sich die unteren Forstbehörden in der Regel an den Entscheidungen in der Vergangenheit orientieren werden.
Durch die Klarstellung, dass sich die Forstverwaltung bei Entscheidungen über die Erhebung von Wegenutzungsentgelten im Wesentlichen an der Verwaltungspraxis der Vergangenheit orientieren soll, isind hoffentlich in Zukunft keine weiteren Probleme mehr zu erwarten.
Es empfiehlt sich auch für ein gutes Verhältnis zu den Verantwortlichen der Gemeinden zu unterhalten, für die Gemeinde sind Veranstaltungen auch eine Werbung, (so könnte man als Lauf- oder Walkingtreff eine Patenschaft für einige Waldwege übernehmen oder mal eine Naturreinigungsaktion veranstalten). Leider fehlt bei einigen Landratsämtern, zu denen die Forstbehörden, gehören diese Einsicht. So will man z.B. bei der Forstbehörde in Tübingen die Genehmigung nach Arbeitsaufwand festsetzen, mit Sätzen von 41 € pro Stunde. Da fühlt man sich schon irgendwo abgezockt als Ehrenamtler.
Bei vielen unserer Veranstaltungen war der Wald nach Veranstaltung sauberer als davor.
Damit ist hoffentlich die leidige Diskussion um Waldmaut und Waldbenutzungsgebühr beendet.
Volker Rose