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2009

VERSÄUMTE KONTROLLE Wird ein Athlet nicht innerhalb des von ihm angegebenen Zeitfensters für eine Dopingkontrolle angetroffen, erhält der Athlet einen „missed test“. Wird einem Athlet sonst nachgewiesen, dass er sich nicht korrekt abgemeldet hat, erhält er einen „Meldepflichtverstoß“.

Anti-Doping-Newsletter des DLV

By GRR 0

Mit dem Monatswechsel ist ein weiterer Newsletter vom Anti-Doping-Referat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) erschienen. Darin erfahren Sie Neuigkeiten und Wissenswertes rund um das Thema "Anti-Doping".

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 01/20
09

Am 1. Januar 2009 treten der neue WADA-Code, der neue NADA-Code und der neue Anti-Doping-Code des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) in Kraft. Dieser erste Anti-Doping-Newsletter des Jahres 2009 fasst noch einmal zusammen, welche wichtigen Änderungen die neuen Regelwerke mit sich bringen.

Liebe Athletinnen und Athleten, wir wissen, dass die Änderungen zunächst verwirrend erscheinen mögen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich wie gewohnt an die Anti-Doping-Koordinierungsstelle des DLV wenden. Wir sind bemüht, Ihnen jederzeit weiter zu helfen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein verletzungsfreies, erfolgreiches und für Sie persönlich gutes Jahr 2009.

Ihre Anti-Doping-Koordinierungsstelle

MEDIZINISCHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG

Es gibt ab sofort keine vereinfachte medizinische Ausnahmegenehmigung mehr (ATUE). Die Anwendung aller verbotenen Substanzen ist auf dem TUE-Formular zu beantragen. An dem System der Einteilung zwischen nationalen (Antrag bei NADA) und internationalen Athleten (Antrag bei IAAF) hat sich grundsätzlich nichts geändert. Eine Änderung gibt es in Bezug auf die Einnahme von Beta-2-Agonisten. Ausnahmegenehmigungen für die Einnahme von Beta-2-Agonisten sind von Athleten, die im IAAF Registered Testing Pool sind, bei der IAAF zu beantragen, alle anderen Athleten richten ihre Anträge an die NADA. Für den Fall der Teilnahme eines Athleten an einem internationalen Wettkampf, der keine Ausnahmegenehmigung der IAAF für Beta-2-Agonisten hat, muss bei einer Dopingkontrolle die Substanz auf dem Dopingkontrollformular angegeben werden. Die IAAF kann dann eine retrospektive Ausnahmegenehmigung erteilen. Senioren beantragen alle Ausnahmegenehmigungen für internationale Wettkämpfe weiterhin bei der WMA. Die bisher ausgestellten ATUE’s behalten bis zum darin genannten Datum ihre Gültigkeit.

DIE VERBOTSLISTE 2009

Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Verbotsliste nennt jetzt verbotene Substanzen statt Wirkstoffe. Die Systematik hat sich geändert: Es gibt nunmehr „specified substances“, unter die fast alle gängigen medizinischen Substanzen fallen. Zu den „harten“ Dopingsubstanzen dagegen zählen unter anderen solche Substanzen wie EPO, Anabolika und Hormone sowie deren verwandte Stoffe. Diese Unterscheidung kommt bei dem neuen System der Sanktionierung zum Tragen. Alpha-Reduktase-Hemmer sind nicht mehr verboten. Augensalben zur Behandlung des „Grauen Star“ können ohne TUE angewandt werden. Definiert wurde die „Infusion“. Danach ist unter anderem eine intravenöse Behandlung bei belastungsindizierter Dehydration verboten.

SANKTIONEN

Wer positiv auf eine verbotene Substanz oder Methode getestet wird oder einen anderen Dopingverstoß begeht (dazu zählen unter anderem Besitz, Handel, Beihilfe, Entzug oder Manipulation einer Dopingkontrolle), wird durch das flexiblere Sanktionierungssystem nicht automatisch für zwei Jahre gesperrt. Sowohl eine kürzere als auch eine längere Sperre sind möglich, je nachdem, ob es sich um einen Erstverstoß handelt, Mithilfe bei der Aufdeckung weiterer Dopingtaten bzw. eines Netzwerkes geleistet wird, der Athlet ein jugendliches Alter besitzt – die Umstände des Falles werden nunmehr in die Entscheidung über die Sanktion einbezogen. Wird bei einer Dopingkontrolle eine „harte“ Dopingsubstanz nachgewiesen, ist zwingend zu suspendieren. Aufgrund der Änderung des Dopingcodes des DLV wird der Drogenmissbrauch außerhalb des Wettkampfes nicht mehr als Sportwidrigkeit geahndet.

MELDEPFLICHTEN

Die DLV-Kaderathleten sind in unterschiedliche Testpools (IAAF Registered Testing Pool, NADA Registered Testing Pool, NADA Nationaler Testpool und NADA Allgemeiner Testpool) eingeteilt. Die Meldepflichten richten sich je nach dieser Zugehörigkeit. Abmeldungen sind, außer von den Mitgliedern des Allgemeinen Testpools, per Internet in ADAMS vorzunehmen. Athleten des IAAF und NADA Registered Testing Pools müssen sich so abmelden, dass sie jederzeit für unangekündigte Kontrollen zu erreichen sind. Außerdem müssen sie pro Tag eine Stunde angeben, in der sie an einem von ihnen bestimmten Ort kontrolliert werden können. Die Abmeldung muss quartalsweise eingegeben werden, und zwar bis zum 25. des dem Quartal vorangehenden Monats. Die Mitglieder des Nationalen Testpools unterliegen denselben Meldepflichten, mit Ausnahme der Angabe des 1-Stunden-Fensters für Dopingkontrollen. Medizinische Ausnahmengenehmigungen sind in ADAMS einzutragen. Die Mitglieder des Allgemeinen Testpools müssen der NADA ihre aktuellen Kontaktdaten und einen aktuellen Rahmentrainingsplan einreichen. Dies geschieht per Vordruck, nicht per Internet. Für alle Athleten gilt, dass nicht aktuelle Daten grundsätzlich schnellstmöglich durch aktuelle Daten zu ersetzen sind.

VERSÄUMTE KONTROLLE
Wird ein Athlet nicht innerhalb des von ihm angegebenen Zeitfensters für eine Dopingkontrolle angetroffen, erhält der Athlet einen „missed test“. Wird einem Athlet sonst nachgewiesen, dass er sich nicht korrekt abgemeldet hat, erhält er einen „Meldepflichtverstoß“. Diese Bewertung nehmen nun ausschließlich NADA bzw. IAAF vor, der DLV-Disziplinarausschuss erhält diese Fälle nicht mehr zur Entscheidung vorgelegt. Es erfolgt beim ersten missed test oder Meldepflichtverstoß keine öffentliche Verwarnung mehr. Vielmehr wird sanktioniert, wer innerhalb 18 Monaten drei solcher Verstöße begeht, dann mit einer Sperre. Nationale und internationale Versäumnisse werden zusammengerechnet.

DLV News | aj/ah

author: GRR

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