Für die Top-Athletinnen und -Athleten gelten seit dem 1. Januar 2009 weltweit die gleichen Meldepflichten. Die Athletinnen und Athleten des Registered Testpools (RTP) der NADA haben künftig für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie definitiv für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen
Der NADA-Code 2009 – NADA-Nachrichten – Neue Meldepflichten
Der NADA-Code 2009
Seit dem 1. Januar 2009 gilt im deutschen Sport der neue NADA-Code. Durch die weltweite Übernahme des WADA-Codes in nationale Regelwerke ist die Voraussetzung für mehr internationale Gerechtigkeit im Anti-Doping-Kampf geschaffen.
Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Regelwerk von 2006 betreffen die Einzelfallgerechtigkeit, die Harmonisierung sowie die Aufnahme neuer Themenbereiche wie Prävention oder die Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlungsbehörden. Die NADA hat durch Workshops Verbände, Anti-Doping-Beauftragte sowie Aktivensprecherinnen und -sprecher über die Änderungen, die Einbindung in die Verbandssatzungen sowie die praktische Umsetzung intensiv informiert.
NADA-Nachrichten
Neue Meldepflichten
Für die Top-Athletinnen und -Athleten gelten seit dem 1. Januar 2009 weltweit die gleichen Meldepflichten. Die Athletinnen und Athleten des Registered Testpools (RTP) der NADA haben künftig für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie definitiv für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen ("Ein-Stunden-Regelung"). Darüber hinaus sind sie verpflichtet, am Ende jedes Quartals für die nächsten drei Monate täglich einen Aufenthaltsort anzugeben, an dem sie zu erreichen sind, und diesen stets aktuell zu halten (Whereabouts).
Für den Bereich der NADA sind das die Athletinnen und Athleten der internationalen Testpools sowie der Olympischen Verbände der Risikogruppe 1 (gefährdete Sportarten). Die Athletinnen und Athleten des Nationalen Testpools (NTP) sind lediglich verpflichtet, die Whereabouts abzugeben und sie zu aktualisieren. Alle anderen Kaderathletinnen und -athleten geben ihre Adressänderungen und Rahmentrainingspläne an.
TUE-Information
Änderungen gibt es seit dem 1. Januar 2009 auch bei den Medizinischen Ausnahmegenehmigungen. Für die Standard-TUEs bleibt es allerdings außer neuen Formularen beim Alten. Abgeschafft wurde das vereinfachte Verfahren für Ausnahmegenehmigungen. Die TUEs für Beta-2-Agonisten (Asthmasprays) werden für den RTP und NTP künftig in Standard-TUEs überführt. Für den ATP bietet die NADA den Service einer Aktenprüfung an, um formelle oder medizinische Fehler zu vermeiden. Für die Glukokortikoide gelten künftig sogenannte Declarations of Use (Erklärung zum Gebrauch).
Im Fokus
Verweigerung einer Dopingkontrolle
Die NADA weist darauf hin, dass alle Athletinnen und Athleten der Testpools zur Teilnahme an den Dopingkontrollen verpflichtet sind (NADA-Code Artikel 2.3). Dies gilt auch für alle Athletinnen und Athleten, die an Wettbewerben teilnehmen, bei denen Dopingkontrollen stattfinden. Eine Verschiebung durch die Athletin oder den Athleten ist nicht möglich, da die Effektivität eines Kontrollsystems nur gewährleistet ist, wenn unangekündigt kontrolliert werden kann. Ist beispielsweise eine Athletin vom Kontrolleur angetroffen und angesprochen worden, bleibt sie unter Beobachtung, bis die Probe abgegeben ist, um jede Art von Manipulation auszuschließen. Ein Verzicht auf eine Kontrolle oder eine Verweigerung ist kein verpasster Test oder Meldepflichtverstoß, sondern wird entsprechend weltweit mit einer Regelsperre von zwei Jahren geahndet.
Vorgestellt: Die Gremien der NADA
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Vorstand Prävention Dietmar Hiersemann
Vorstandsvorsitzender Armin Baumert
Der Vorstand
Der sechsköpfige Vorstand der NADA bestimmt die Ausrichtung der Stiftungspolitik. Er besteht aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern sowie dem hauptamtlichen Geschäftsführer. Im Vorstand ist eine hohe fachliche Kompetenz in den Gebieten Recht, Medizin, Pädagogik, Politik und Wirtschaft vertreten.
Armin Baumert, Vorstandsvorsitzender, Diplom-Sportlehrer, früherer Leitender Direktor des Bereichs Leistungssport im Deutschen Sportbund und Leiter eines Olympiastützpunkts
Dietmar Hiersemann, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Vorstand Prävention, Ministerialrat a.D., ehemals zuständig für Nachwuchs- und Spitzensport im Sportministerium NRW, jetziger Vorsitzender der Kommission „Jugend trainiert für Olympia“ in der Deutschen Schulsportstiftung
Prof. Dr. Rudhard Klaus Müller, Vorstand Medizin/Analytik, Toxikologe, langjähriger Leiter des Instituts für Dopinganalytik Dresden in Kreischa
Prof. Dr. Martin Nolte, Vorstand Recht, Rechtsanwalt, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht, sowie Sportrecht an der Privaten Hanseuniversität Rostock-Warnemünde
Sebastian Thormann, Vorstand Athleten/Medizin, Arzt, Ruder-Weltmeister 2002 und Olympiateilnehmer 2004
Dr. Göttrik Wewer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Staatssekretär a.D.
Quelle: NADA