„Mit der Suspendierung eines Athleten soll automatisch auch die Suspendierung seines engsten Betreuers erfolgen.“ Diesen Vorschlag will Bach in Abstimmung mit IOC Präsident Rogge auf der nächsten Sitzung der IOC Exekutive am 13. August in Berlin unterbreiten.
Thomas Bach spricht sich für„Strict Liability“ auch bei Hintermänner aus
„Athleten werden sportrechtlich bestraft, ohne dass ihnen ein Verschulden nachgewiesen wird (strict liability). Die oft mindestens ebenso verantwortlichen Hintermänner gehen dagegen meist straffrei aus. Das ist nicht hinnehmbar" sagt Thomas Bach.
Das ist nicht hinnehmbar, denn Doping ist heute so hochwissenschaftlich, dass es ohne Expertenhilfe kaum vorstellbar ist“, sagt Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Deshalb sollen diese Experten im unmittelbaren Umfeld in Zukunft nach den gleichen Maßstäben wie die Athleten bestraft werden.
„Mit der Suspendierung eines Athleten soll automatisch auch die Suspendierung seines engsten Betreuers erfolgen.“ Diesen Vorschlag will Bach in Abstimmung mit IOC Präsident Rogge auf der nächsten Sitzung der IOC Exekutive am 13. August in Berlin unterbreiten.
Im Falle einer Unterstützung durch dieses Gremium müsste dann die Welt-Anti-Doping-Agentur über das weitere Vorgehen die rechtliche Durchsetzbarkeit und die mögliche Einführung beschließen. Damit könnte im besten Fall bei der in zwei Jahren anstehenden Revision des weltweit gültigen WADA-Codes gerechnet werden.
„Man könnte daran denken, dass jeder Athlet zu Beginn der Saison sein engstes Umfeld, insbesondere den verantwortlichen Mediziner und Physiotherapeuten, zu melden hat. Diese Personen könnten dann durch Gegenzeichnung die entsprechende Verantwortung übernehmen und das Sanktionssystem akzeptieren“, erkläutert Bach.
Im Falle der Suspendierung sollten die Verantwortlichen dann auch sofort den entsprechenden staatlichen Behörden genannt werden. Diese könnten dann berufs- und strafrechtliche Sanktionen prüfen.
Bisher erfolgt die Bestrafung solcher „Hintermänner“ nur aufgrund von Verschulden in jedem Einzelfall und weitestgehend durch staatliche Gerichte. Dieser Schuldnachweis ist jedoch äußerst schwierig zu führen. So hat das IOC beispielsweise in den sogenannten Turin 2006 Skandal verwickelte österreichische Athleten bereits seit mehreren Jahren rechtskräftig auf Lebenszeit von den Olympischen Spielen ausgeschlossen. Dagegen hat es aufgrund des Anti-Doping Gesetztes in Italien bis jetzt, nur wenige Monate vor den nächsten Olympischen Winterspielen Vancouver 2010, noch nicht einmal eine erstinstanzliche gerichtliche Verhandlung gegen mögliche Hintermänner gegeben.
Mit der vorgeschlagenen Maßnahme will Bach „eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Sport und Staat erreichen und gleichzeitig den Druck auf Betreuer, Mannschaften und persönliches Umfeld der Athleten weiter erhöhen.“
Quelle: DOSB