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02
12
2009

Nicht zuletzt gibt es Qualitätsstandards bei Veranstaltungen, die einzuhalten sind. Und dazu zählen auch Krisenstäbe, die, wenn erforderlich, auch noch kurz vor dem Startschuss zusammentreten müssen, um eine Situation neu beurteilen und ggf. Maßnahmen ergreifen zu können", so die GRR-Sprecher.

German Road Races (GRR) begrüßt Freispruch im Zugspitz-Lauf-Prozess

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German Road Races (GRR) begrüßt den Freispruch von Peter Krinninger von der veranstaltenden Agentur getgoing im Prozess um die Todesfälle beim Zugspitz-Extrem-Berglauf 2008, als zwei Läufer kurz vor dem Ziel auf Deutschlands höchstem Berg verstarben und zahlreiche Läufer wegen starker Unterkühlung in umliegende Krankenhäuser gebracht werden mussten.

„Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist wie wir der Auffassung, dass ein Veranstalter nicht haftbar gemacht werden kann, wenn sich LäuferInnen eigenverantwortlich selbst gefährden", so GRR-Sprecher und Rechtsanwalt Derk Kogelheide.

Nach einem Wetterumschwung waren am 13. Juli 2008 beim Zugspitz-Extrem-Berglauf, der von Ehrwald in Tirol über 16 km und einer Höhendifferenz von 2 100 m zum Zugspitzgipfel auf 2 944 m führt, zwei Läufer aus Baden-Würtemberg und Westfalen verstorben und neun Läufer mussten wegen Unterkühlungen hospitalisiert werden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin den Veranstalter Peter Krinninger von der Event-Agentur getgoing, die sich durch Mountainbike- und Skirennen im Alpenraum einen Namen gemacht hat, wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in neun Fällen angeklagt.

Gefordert wurden eine Geldstrafe von 13.500 Euro sowie die Übernahme der Gerichtskosten. Die Verteidigung Krinningers hatte auf Freispruch plädiert.

Bei leichtem Nieselregen und einer Temperatur von 10 Grad waren rund 700 LäuferInnen auf österreichischem Boden in Ehrwald gestartet. Die Wetterprognosen hatten für den späten Sonntag einen Witterungsumschwung mit Schneefällen in den Gipfellagen prognostiziert. Eine Verschiebung des Laufes oder die Streckenführung auf einer Ersatzstrecke hatte der Veranstalter am Wettkampftag abgelehnt. Bei Bergläufen ist es durchaus üblich, dass Wärmebekleidung entweder mit einer Seilbahn, mit Fahrzeugen oder mit einem Helikopter zum Ziel gebracht werden, die Läufer hingegen in Wettkampfbekleidung das Rennen bestreiten.

Eine Vorschrift, dass ein Rucksack mit Wärmebekleidung mitzuführen ist, gibt es bei kürzeren Bergläufen nicht. In vielen Fällen steht bei starken Wetteränderungen eine Ersatzstrecke parat, die bei Bedarf aktiviert werden kann.

Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die beiden Opfer zum Zeitpunkt des Wetterumschwungs in der Lage gewesen wären, das Rennen abzubrechen. Viele der Teilnehmer seien „nicht angemessen" bekleidet gewesen oder hätten aus sportlichem Ehrgeiz das Rennen trotz der schlechten Witterung auf dem Schlussstück zwischen Gattern, Sonnalpin und der Bergstation fortsetzen wollen.

Die Veranstalter hatten die Läufer vor Ort (und zudem auch in der Ausschreibung) darauf hingewiesen, dass „passende Bekleidung" zu tragen sei. Das Gericht argumentierte nach einer Meldung von dpa, dass „der plötzliche Wetterumschwung die Gefahrenlage für die Teilnehmer nicht erhöht" habe.

Krinninger zeigte sich in einem dpa-Interview erleichtert über das Urteil: „Ich bin froh, dass die Situation beendet ist und dass ich die Vorwürfe in allen Punkten widerlegen konnte". Der Veranstalter erhofft sich künftig eine erhöhte Sensibilität für Eigenverantwortung im Sport. „Wir geben die Hilfsmittel und stellen die Organisation bereit, so dass sich die Läufer vergleichen können. Aber letztlich muss ein Läufer selbst entscheiden, ob er mitmacht und wie er sich anzieht!"

Die GRR-Sprecher sehen in dem Urteil eine „Botschaft" an alle Läufer, gleichgültig ob es sich um einen Landschaftslauf oder einen Straßenlauf handelt. „Wir appellieren an die Sorgfaltspflicht jedes Läufers, die Vorbereitung zu einem Laufevent so seriös und gewissenhaft wie möglich durchzuführen.

Nicht zuletzt gibt es Qualitätsstandards bei Veranstaltungen, die einzuhalten sind. Und dazu zählen auch Krisenstäbe, die, wenn erforderlich, auch noch kurz vor dem Startschuss zusammentreten müssen, um eine Situation neu beurteilen und ggf. Maßnahmen ergreifen zu können", so die GRR-Sprecher.

Nicht teilen hingegen wollen die Veranstalter die Auffassung des Richters Paul-Georg Pfluger, dass ein Lauf wie der Zugspitz-Extrem-Berglauf „grundsätzlich gesundheitsgefährdend und gefährlich ist".

Nach Auffassung der GRR-Sprecher kommt es darauf an, ob und wie sich die Läufer auf eine derartige Belastung für den Organismus vorbereiten. „Nach unserer Auffassung ist jeder Läufer für seine sportliche Betätigung selbst verantwortlich. Die GRR setzt auf die Selbstverantwortung der Läufer und damit auch auf eine medizinische Vorsorge-Untersuchung".

Wilfried Raatz
GRR-Pressesprecher

author: GRR

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