Blog
03
01
2010

Wie eine Auswertung des jüngsten Wissenstests des NADA-Projektes „High Five“ zeigte, ist das Wissen junger Athletinnen und Athleten über Nahrungsergänzungsmittel unzureichend

Die aktuellen Anti-Doping-News der DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

By admin 0

– Neue Schemata zu TUE-Verfahren
– Informationen an Testpoolmitglieder
– Fatale Fehleinschätzung bei Nahrungsergänzungsmitteln
– ADAMS und Datenschutz
– TUE-Anträge zu Veranstaltungen im Januar, Februar und März 2010

NEUE SCHEMATA ZU TUE-VERFAHREN

Die Schemata zu den TUE-Verfahren wurden der nun geltenden Liste der verbotenen Substanzen und Methoden angepasst und sind auf der Internetseite des DLV unter Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigungen abrufbar. Dort gibt es auch die neuen Schemata für das Antragsverfahren der Masters/Veterans bei der WMA.

INFORMATIONEN AN TESTPOOLMITGLIEDER

Wie in jedem Jahr sendet die ADKS an alle Mitglieder der IAAF- und NADA-Testpools die wichtigsten Anti-Doping-Informationen. Athleten, die nicht mehr Mitglied in einem Testpool sind, erhalten kein Schreiben. Athleten, die in einen anderen Testpool gewechselt sind, erhalten mit dem Anschreiben ausführliche Hinweise zu den Pflichten im Zusammenhang mit dem aktuellen Testpool.

UNZUREICHENDES WISSEN BEI NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN

Wie eine Auswertung des jüngsten Wissenstests des NADA-Projektes „High Five“ zeigte, ist das Wissen junger Athletinnen und Athleten über Nahrungsergänzungsmittel unzureichend. Auffällig viele glauben, "Nahrungsergänzungsmittel seien absolut notwendig und führten automatisch zu einer Leistungssteigerung." Ebenfalls häufig vertreten wurde die Ansicht, "Nahrungsergänzungsmittel bergen absolut keine Gefahr und können in großen Mengen konsumiert werden."
 
Die Antworten zeigen nicht nur einen Besorgnis erregenden Trend zum sorglosen Umgang mit Mitteln zur angeblichen Steigerung von Wohlbefinden und Leistung. Fatal ist diese Fehleinschätzung vor allem wegen des Risikos, dass Nahrungsergänzungsmittel mit Dopingsubstanzen verunreinigt sein könnten und damit zu einem positiven Dopingbefund führen können.

DATENVERARBEITUNG IN ADAMS

Jede Athletin und jeder Athlet, die/der zum ersten Mal durch den Log-In auf ihr/sein ADAMS-Profil zugreifen will, muss sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogen Daten einverstanden erklären. Die Athleten fragen immer wieder besorgt nach dem sicheren Umgang mit ihren Daten. Die NADA hat nun auch einen Datenschutzbeauftragten, mit dem die Anforderungen an den Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Dopingbekämpfung in Sport weiter optimiert werden sollen.
 
Er ist nicht bei der NADA unmittelbar ansässig ist und beobachtet und bewertet die datenschutzrechtlichen Belange der NADA im Zusammenhang mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Athletinnen und Athleten im Anti-Doping-Kampf. Sorgen und Ängste beim Thema Datenschutz und Datensicherheit können die Athleten mit diesem Datenschutzbeauftragten direkt besprechen (Dr. Wolfgang von Pommer Esche, Tel.: 0151 54440607). Informationen zur Datenverarbeitung in ADAMS gibt es auch auf der Homepage der NADA als pdf-Dokument. https://www.nada-bonn.de/downloads/adams/

TUE-ANTRÄGE VERANSTALTUNGEN IM JANUAR, FEBRUAR UND MÄRZ 2010

Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands www.leichtathletik.de, Bereich Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigungen/Schemata.

Bitte beachten Sie die Änderungen in der ab 01.01.10 gültigen WADA-Verbotsliste – besonders in Bezug auf den Gebrauch von Beta-2-Agonisten und Pseudoephedrin.

Senioren sollten bei einem geplanten internationalen Start dringend darauf achten, dass nun eine TUE-Antragsfrist von mindestens 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

HALLEN-LK AVIVA International am 30. Januar in Glasgow/GBR
TUE-Antrag bis spätestens 06.01.10 an NADA

DM Bahngehen am 30./31. Januar in Frankfurt-Kalbach/GER
TUE-Antrag bis spätestens 06.01.10 an NADA

DM Senioren Halle + Winterwurf am 13./14. Februar in Sindelfingen/GER
TUE-Antrag bis spätestens 20.01.10 an NADA

WM Senioren Halle + Winterwurf vom 1. bis 6. März in Kamploos/CAN
TUE-Antrag bis spätestens 27.01.10 an WMA

Hallen-Länderkampf U 20 am 6. März in Ancona/ITA
TUE-Antrag bis spätestens 10.02.10 an NADA

DM Cross am 6. März in Stockach/GER
TUE-Antrag bis spätestens 10.02.10 an NADA

HWM vom 12. bis 14. März in Doha/QAT
TUE-Antrag bis spätestens 16.02.10 an IAAF

Winterwurf-Länderkampf U 20 am 13. März in n. n./ITA
TUE-Antrag bis spätestens 17.02.10 an NADA

EA-Winterwurf-Challenge am 20./ 21. März in Arles/FRA
TUE-Antrag bis spätestens 24.02.10 an NADA

WM Cross am 28. März in Bydgoszcz/POL
TUE-Antrag bis spätestens 04.03.10 an IAAF

Deutscher Leichtathletik-Verband – DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

author: admin

Comment
0

Leave a reply