Antrag von Pascal Behrenbruch abgewiesen
Der Antrag des Frankfurter Zehnkämpfers Pascal Behrenbruch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sportschiedsgericht in Köln auf eine nachträgliche EM-Nominierung durch den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) wurde am Freitag kurz vor Mitternacht abgewiesen.
Der Schiedsrichter folgte der Argumentation der DLV-Rechtsanwältin Dr. Anne Jakob-Milicia und sah es als erwiesen an, dass Pascal Behrenbruch den mit dem DLV vereinbarten Leistungsnachweis nicht erbracht hatte. Er stellte fest, dass der DLV die Entscheidung über die Nicht-Nominierung des Athleten ermessensfehlerfrei getroffen hat.
Pascal Behrenbruch hatte im Mai die EM-Norm von 8.000 Punkten übertroffen, wurde dann aber nach den Deutschen Meisterschaften in Braunschweig, bei denen er aufgrund einer vorausgegangenen Verletzung einen Leistungsnachweis hätte erbringen sollen, vom DLV nicht in die Mannschaft für die Titelkämpfe in Barcelona (Spanien; 27. Juli bis 1. August) berufen.
DLV