„Wir gegen uns“ – D-Mark für DDR-Doping – Durch den Freikauf von Häftlingen aus der DDR hat die Bundesrepublik letztlich das Staatsdoping finanziert. Hans-Joachim Teichler, Historiker der Universität Potsdam, über die Geschichte eines Gas-Chromatographen. Michael Reinsch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
In der Ausstellung „Wir gegen uns“ im Haus der Geschichte in Bonn steht ein Gas-Chromatograph aus dem Dopingkontrolllabor der DDR in Kreischa. Sie schreiben nun im „Deutschland Archiv“, dass den Preis von rund einer halben Million D-Mark für das Gerät praktisch die Bundesrepublik gezahlt habe. Wie das?
Das Gerät wurde für Devisen gekauft, die aus dem Freikauf von Häftlingen stammen. Sie flossen von dem berühmten Konto 0628, dem sogenannten Honecker-Konto. Dessen 3,44 Milliarden D-Mark stammten zu 96 Prozent aus dem Freikauf von Häftlingen. Der Westen hat also dieses Gerät, das auch der Erforschung und Verschleierung von Doping dienten, indirekt bezahlt.
Damals galt im Westen die Devise, so hole man Leute aus einem Unrechtsstaat in die Freiheit. Außerdem sollte das Geld für humanitäre Zwecke eingesetzt werden. Ahnte der Westen nichts?
Für die Verbesserung der Versorgungslage der DDR-Bürger wurden etwa 500 Millionen D-Mark ausgegeben, gut ein Siebtel. Zehn Prozent dieser Summe, 51 Millionen, wurden für Sport- und Gesundheitstechnik verwendet. Der große Rest wurde als Finanzreserve gebraucht. Mit einigen Millionen ist übrigens ausgerechnet der Mann untergetaucht, der als Richter in der DDR Bürgerrechtler ins Gefängnis werfen ließ und die Preise für den Freikauf hochtrieb und der nach dem Mauerfall Verteidiger von Erich Mielke war, Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger.
Ging es bei den Importen um Doping?
Mit den Mitteln aus dem Häftlingsfreikauf wurde eine breite Palette technisches Gerät gekauft: Video, Ergometer, Mess- und Rechnertechnik, darunter drei Gas-Chromatographen. Der Westen hätte das wissen können, denn Kreischa wurde aufgrund dieser exzellenten technischen Ausstattung IOC-akkreditiertes Dopingkontrolllabor. Gut, niemand aus dem Westen konnte sich das anschauen. Auch wenn die Gebäude marode waren: Die Technik von Kreischa hatte Weltklasse. Der Einheitsvertrag hat nicht umsonst den Erhalt des Labors vorgeschrieben.
Was sagt uns so ein Gerät heute?
Er zeigt, dass Labors, die der Bekämpfung von Doping dienen sollen, Teil des Dopingsystems sein können. Die DDR wie Italien haben jahrzehntelang Ausreisekontrollen bei ihren eigenen Sportlern vorgenommen, um ihr Doping zu decken zu einer Zeit, als es lediglich Wettkampfkontrollen gab. Die DDR hat den internationalen Verbänden noch dazu Analytik zu Dumpingpreisen angeboten und konnte so ihre Sportler zusätzlich schützen.
Sind Labors heute allein dem Kampf gegen Doping verpflichtet?
Wenn sie in Ländern liegen, wo dieselben Instanzen für sportlichen Erfolg und für die Kontrollen zuständig sind und wo auch in anderen Bereichen mafiöse Strukturen existieren, habe ich meine Zweifel.
Die Fragen stellte Michael Reinsch. Frankfurter Allgemeine Zeitung, Dienstag, dem 27. Juli 2010