Für Leichtathletik-, Ski-, Bob- und Rodel- oder Schwimm-Weltmeisterschaften – um nur einige Beispiele zu nennen – sind dagegen keine Ausnahmen vorgesehen.
DOSB kritisiert Verbot von Programmsponsoring
DOSB-Präsident Thomas Bach hat das Verbot von Programmsponsoring im öffentlich-rechtlichen Fernsehen kritisiert. Die Entscheidung erschwere es dem Sport, international mitzuhalten.
„Dies ist eine Zäsur in der Sportvermarktung und erschwert es dem deutschen Spitzensport, im internationalen Wettbewerb mitzuhalten“, sagte Bach nach der Entscheidung, die die Ministerpräsidenten auf ihrer Tagung in Magdeburg getroffen haben. Der DOSB befürchtet, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten könnten die Einnahmerückgänge an ihre Vertragspartner im Sport weitergeben und damit die Finanzierung ganzer Verbände erschüttern.
Zugleich appellierte der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) an ARD und ZDF, trotz des Wegfalls des Programmsponsorings ab 1. Januar 2013 auch in Zukunft ihrem Auftrag gerecht zu werden und die Grundversorgung bei Sportübertragungen sicherzustellen. „Dabei muss die Vielfalt des Spitzensports im Programm abgebildet werden. Sportübertragungen dürfen nicht allein auf jene Großereignisse wie Olympische Spiele und Fußball-Welt- und Europameisterschaften beschränkt werden, die vom Programmsponsoringverbot ausgenommen sind.
Viele kleinere Sportarten werden wie ein Licht nur zu Olympia angeknipst und danach wieder ausgeschaltet. Das ist zu wenig. Wir brauchen mehr Ausgewogenheit“, sagte Bach, der sich zur Zeit in Mexiko bei der Generalversammlung der Nationalen Olympischen Komitees aufhält und dort für München als Ausrichter der Olympischen Winterspiele und Paralympics 2018 wirbt.
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember unterschrieben werden soll, sieht ein Verbot von Programmsponsoring nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vor. Ausnahmen sollen unter anderem bei Olympischen Spielen, Fußball-Welt- und Europameisterschaften sowie bei Fußball-Länderspielen der deutschen Nationalmannschaft gelten.
Für Leichtathletik-, Ski-, Bob- und Rodel- oder Schwimm-Weltmeisterschaften – um nur einige Beispiele zu nennen – sind dagegen keine Ausnahmen vorgesehen. „Dadurch wird ein tiefer Graben durch die Sportlandschaft gezogen und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen“, sagte Thomas Bach.
Quelle: DOSB