Blog
01
12
2010

In Anpassung an den NADA-Code wurde der Anti-Doping Code (ADC) des DLV in einigen Punkten geändert.

Aktuelle Anti-Doping-News – – Erläuterungen zu den verschiedenen Testpools – Ergebnis der DLV-Studie zur Vorbeugung von Doping im Sport – DLV-Anti-Doping-Code geändert – Papst kritisiert Doping – Krank durch Medikamente

By admin 0

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN VERSCHIEDENEN TESTPOOLS

Aufgrund zahlreicher, immer wiederkehrender Nachfragen soll an dieser Stelle noch einmal erläutert werden, welche Testpools es gibt und wie Athleten in diese Testpools aufgenommen werden.

Die IAAF betreibt den Internationalen Registered Testing Pool. Aufgenommen werden Athleten, die in ihrer Disziplin zu den besten 50 der Welt zählen. Die Aufnahme wird durch die IAAF veranlasst und den Athleten bekannt gegeben.

Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools, den Registered Testing Pool, den Nationalen Testpool und den Allgemeinen Testpool. Die Aufnahme der Leichtathleten erfolgt durch die NADA auf Vorschlag der Anti-Doping-Kommission des DLV. Die Pflichten der Athleten richten sich damit ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kader. Über ihre Aufnahme sowie die Pflichten im Zusammenhang mit einem Testpool werden die Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA informiert.

Athleten im NADA-Registered Testing Pool unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

Für Mitglieder des Nationalen Testpools der NADA entfällt die Angabe des 60minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

Die Mitglieder des NADA-Allgemeinen Testpools müssen der NADA ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Anschrift und Telefonnummer mitteilen. Weitere An- oder Abmeldepflichten bestehen nicht. Es gibt keinen Zugang zu ADAMS.

Den Sondertrainingskontrollkader (ST-Kader) des DLV gibt es bereits seit mehreren Jahren nicht mehr. Die IAAF verlangt für die Auszahlung von Preisgeldern nicht mehr, dass ein Athlet vorher zweimal getestet worden sein muss. Zudem werden Athleten mit Potential für die Teilnahme an internationalen Meisterschaften in einen der NADA-Testpools aufgenommen und sind damit dem Trainingskontrollsystem unterworfen.

ERGEBNIS DER DLV-STUDIE VORBEUGUNG VON DOPING IM SPORT

Die vom DLV finanzierte und bei den Universitäten Tübingen und Darmstadt in Auftrag gegebene Studie zur Vorbeugung von Doping im Sport hat sich mit den vorhandenen Materialien sowie den durchgeführten Programmen zur Dopingprävention im deutschen Sport auseinandergesetzt. Die Forscher kritisieren die bisherigen pädagogischen Ansätze und bemängeln die Nicht-Einbeziehung soziologischer und kriminologischer Erkenntnisse in die Prävention.
 
Ihrer Ansicht nach muss der Anti-Doping-Kampf glaubwürdiger und international intensiver geführt werden. Die Anti-Doping-Kommission des DLV überlegt nun, welche Handlungsableitungen sie für den DLV ziehen und umsetzen kann.

DLV-ANTI-DOPING CODE

In Anpassung an den NADA-Code wurde der Anti-Doping Code (ADC) des DLV in einigen Punkten geändert. Diese Änderungen wurden vom DLV-Verbandsrat am 27.11.10 in Frankfurt verabschiedet. Die aktuelle Fassung des finden Sie ab Anfang Dezember im Verbandsbereich auf www.leichtathletik.de.

PAPST KRITISIERT DOPING UND KÖRPERKULT

Papst Benedikt XVI. hat sich für den Kampf gegen Doping eingesetzt. In einem Gespräch mit Mitgliedern des italienischen Skilehrerverbandes im Vatikan sagte Joseph Ratzinger, der Körper dürfe nicht zu „einem Instrument werden, dessen Leistungsfähigkeit um jeden Preis, leider auch durch die Verwendung unerlaubter Mittel, gesteigert werde“. Wenn Sport mit Leidenschaft und ethischem Bewusstsein betrieben werde, könne er "eine Schule für humane und christliche Werte" sein, hob Benedikt XVI. hervor. Zugleich warnte er vor dem Körperkult in der heutigen Gesellschaft.

KRANK DURCH MEDIKAMENTE

Diesen Titel trägt ein Beitrag in der ZDF-Mediathek. Er berichtet über den verbreiteten Schmerzmittelmissbrauch im Fußball und dessen Nebenfolgen. Betroffene berichten von ihren Erfahrungen. Abgerufen werden kann der 8minütige Film unter www.zdf.de in der Mediathek.

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2011 eine neue WADA-Verbotsliste gilt. Änderungen gibt es unter anderem Bezug auf die Anzeige des Gebrauchs von Beta-2-Agonisten und Glukokortikosteroiden. Mehr dazu im nächsten Newsletter.

TUE-ANTRÄGE VERANSTALTUNGEN IM JANUAR, FEBRUAR UND MÄRZ 2011

Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gilt die in der Liste angegebene Antragsfrist von 30 Tagen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands www.leichtathletik.de, Bereich Anti-Doping/Medizinische Ausnahmegenehmigungen/Schemata.

Athletinnen und Athleten sollten bei einem geplanten internationalen Start dringend darauf achten, dass nun eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

AVIVA International, 29. Januar 2011 in Glasgow/GBR
TUE-Antrag bis spätestens 30.12.10 an NADA

DM Halle Mehrkampf und Senioren Bahngehen, 29. – 30. Januar 2011 in Frankfurt-Kalbach/GER
TUE-Antrag bis spätestens 30.12.10 an NADA

DM Halle Senioren und Winterwurf, 12. – 13. Februar in Erfurt/GER
TUE-Antrag bis spätestens 13.01.11 an NADA

Hallen EM, 04. – 6. März in Paris/FRA
TUE-Antrag bis spätestens 02.02.11 an IAAF

Hallen LK U20, 5. März in Hamburg/GER
TUE-Antrag bis spätestens 03.02.11 an NADA

Winterwurf LK U20/U23, 5. März in Hamburg/GER
TUE-Antrag bis spätestens 03.02.11 an NADA

DM Cross, 5. März in Löningen/GER
TUE-Antrag bis spätestens 03.02.11 an NADA

Senioren Hallen-EM + Winterwurf, 16. – 20. März in Gent/BEL
TUE-Antrag bis spätestens 14.02.11 an WMA

EAA-Winterwurf-Cup, 19. – 20. März in Sofia/BUL
TUE-Antrag bis spätestens 17.02.11 an IAAF

Cross WM, 20. März in Punta Umbria/ESP
TUE-Antrag bis spätestens 18.02.11 an IAAF

Deutscher Leichtathletik-Verband – DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

author: admin

Comment
0

Leave a reply