Die Vereinbarung mit der DESG gilt rückwirkend bereits ab dem 1. Mai 2011, die mit dem DLV wird mit Zustimmung des DLV-Verbandsrates in Kraft treten.
DLV und DESG beauftragen NADA mit Ergebnismanagement
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) haben der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) das Ergebnismanagement bei Dopingverstößen übertragen.
Die Vereinbarung mit der DESG gilt rückwirkend bereits ab dem 1. Mai 2011, die mit dem DLV wird mit Zustimmung des DLV-Verbandsrates in Kraft treten. Anfang des Jahres hatte der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) als erster olympischer Sport-Fachverband die NADA beauftragt, das unter dem Begriff „Ergebnismanagement“ zusammengefasste Vorgehen von der ersten Anhörung bis hin zur Verfahrenseinleitung zu übernehmen und auch das erstinstanzliche Sanktionsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) zu betreiben.
Die NADA-Strategie ist darauf ausgerichtet, Ermittlungs- wie auch Sanktionsverfahren von unabhängigen Institutionen durchführen zu lassen. Ein wesentlicher Vorteil der Übertragung des Ergebnismanagements für die Verbände liegt darin, dass das Haftungsrisiko auf die NADA übergeht.
Quelle: DOSB