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01
11
2011

Mit Urteil vom 6. Oktober 2011 hat der Internationale Sportgerichtshof CAS die Regel 45 der Olympischen Charta des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) für unzulässig erklärt. ©NADA Bonn

Anti-Doping-News – Internationaler Sportgerichtshof CAS kippt die Osaka-Regel – NADA-Aufklärungsoffensive mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – TUE-Anträge für Veranstaltungen im Dezember 2011 und Januar 2012

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Mit Urteil vom 6. Oktober 2011 hat der Internationale Sportgerichtshof CAS die Regel 45 der Olympischen Charta des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) für unzulässig erklärt.

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  Internationaler Sportgerichtshof CAS kippt die Osaka-Regel
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Mit Urteil vom 6. Oktober 2011 hat der Internationale Sportgerichtshof CAS die Regel 45 der Olympischen Charta des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) für unzulässig erklärt.

Diese Regel, auch als „Osaka"-Regel bekannt, besagt, dass ein Athlet, der länger als sechs Monate wegen eines Dopingvergehens gesperrt war, an den nächsten Olympischen Spielen nicht teilnehmen darf.

 

Das CAS wertete das als eine Doppelbestrafung, die den Regeln des WADA-Codes widerspricht und somit eine Verletzung der IOC-Statuten darlegt. Der WADA-Code ist Bestandteil der IOC-Statuten. Einzelheiten finden Sie auf der Webseite des CAS unter www.tas-cas.org. Das IOC kündigte daraufhin das Bestreben auf Änderungen im nächsten WADA-Code, der in 2013 in Kraft tritt, an.

 

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  NADA-Aufklärungsoffensive mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Im Zuge ihrer Kooperation mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände präsentierte sich die NADA während der pharmazeutischen Fachmesse EXPOPHARM im Oktober d. J. in Düsseldorf. Im Rahmen der gemeinsamen Aufklärungsarbeit im Kampf gegen Leistungsmanipulation im Sport standen die NADA-Mitarbeiter den Apothekern als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Gemäß des Ziels der Präventionsstrategie, langfristig alle Multiplikatoren im Umfeld von Hochleistungssportlern einzubeziehen, informiert die NADA auch auf diesem Weg deutsche Apothekerinnen und Apotheker, die neben Eltern, Trainern und Lehrern zu den wichtigsten Ratgebern von Spitzensportlern gehören.

Wie bereits während der Olympischen Winterspiele 2010 praktiziert, streben NADA und ABDA nun eine Vor-Ort-Kooperation bei den Olympischen Spielen 2012 in London an, um auch dort die deutschen Olympioniken fachlich zu beraten.

Weitergehende Informationen finden Sie sowohl auf der Webseite der NADA www.nada-bonn.de, als auch der ABDA www.abda.de.

 

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  TUE-Anträge für Veranstaltungen im Dezember 2011 und Januar 2012
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Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands www.leichtathletik.de.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

EM Cross, 11. Dezember in Velenje/SLO
TUE-Antrag bis spätestens 11.11.11 an NADA

AVIVA International, 28. Januar 2012, Glasgow/GBR
TUE-Antrag bis spätestens 29.12.11 an NADA

DM Halle Mehrkampf + Senioren Bahngehen, 28.-29. Januar 2012 in Dortmund/GER
TUE-Antrag bis spätestens 29.12.11 an NADA

 

DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

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