Zum 1. November 2011 hat die IAAF die Aktualisierung Ihrer Internationalen Wettkampfregeln - IAAF-Competition Rules veröffentlicht. ©UKA Athletics
Anti-Doping-News: IAAF aktualisiert die IAAF Competition-Rules – NADA-Testpools
Zum 1. November 2011 hat die IAAF die Aktualisierung Ihrer Internationalen Wettkampfregeln – IAAF-Competition Rules veröffentlicht.
IAAF aktualisiert die IAAF Competition-Rules | ||
Zum 1. November 2011 hat die IAAF die Aktualisierung Ihrer Internationalen Wettkampfregeln – IAAF-Competition Rules veröffentlicht. Betroffen davon sind auch die Kapitel 3 Anti-Doping & Medical und Kapitel 4 Disputes. Eine Veröffentlichung der englischen Originalversion finden Sie auf deutscher-leichtathletik-verband.de. Sobald eine deutsche Übersetzung vorliegt, wird diese ebenfalls auf der Verbandseite leichtathletik.de veröffentlicht. |
Testpools 2012 – Erläuterungen | ||
Wie in den vergangenen Jahren steht die NADA-Testpooleinteilung 2012 an. Aufgrund der bereits gebildeten DLV-Bundeskader möchten wir mithilfe des DLV-Anti-Doping-Newsletter das Thema erläutern:
IAAF Registered Testing Pool (IAAF-RTP) NADA-Testpools · Registered Testing Pool (NADA-RTP) · Nationalen Testpool (NADA-NTP) · Allgemeinen Testpool (NADA-ATP) Die Festlegung der Leichtathleten erfolgt durch die NADA zum 01.12. des Jahres auf Vorschlag des DLV. Die Pflichten der Athleten als Testpoolzugehörige richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader. Über ihre Aufnahme sowie die Pflichten im Zusammenhang mit einem Testpool werden die Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember eines jeden Jahres informiert. Wurde ein Athlet zum 01.01. in einen Testpool berufen, unterliegt er den Pflichten eines Testpoolmitglieds, unabhängig von seiner Kaderzugehörigkeit, vom 01. Januar bis 31. Dezember des Jahres an. Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen. Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht. Die Mitglieder des NADA-ATP müssen der NADA ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Anschrift und Telefonnummer mitteilen. Weitere An- oder Abmeldepflichten bestehen nicht. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür nicht erforderlich. Weitere Einzelheiten, sowie ein anschauliches Schema finden Sie auf deutscher-leichtathletik-verband.de. |
TUE-Anträge für Veranstaltungen im Januar, Februar und März 2012 | ||
Sollten Sie planen, an einer der aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen.
Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Homepage des DLV auf deutscher-leichtathletik-verband.de.
Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
AVIVA International, 28. Januar in Glasgow/GBR
TUE-Antrag bis spätestens 29.12.11 an NADA
DM Halle Mehrkampf + Senioren Bahngehen, 28. – 29. Januar in Dortmund/GER
TUE-Antrag bis spätestens 29.12.11 an NADA
Hallen LK U20 / Winterwurf LK U20/U23, 03. März in Val-de-Reuil/FRA
Tue-Antrag bis spätestens 02.02.12 an NADA
DM Halle Senioren + Winterwurf, 03. – 04. März in Erfurt/GER
TUE-Antrag bis spätestens 02.02.12 an NADA
WM Halle, 09.-11. März in Istanbul/TUR
TUE-Antrag bis spätestens 08.02.12 an IAAF
DM Cross, 10. März in Ohrdruf/GER
TUE-Antrag bis spätestens 09.02.12 an NADA
EA-Winterwurf-Cup, 17. – 18. März in Bar/MNE
TUE-Antrag bis spätestens 16.02.12 an NADA
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle