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14
02
2012

NADA ERHÄLT WEITERE AKTENEINSICHT ©NADA Bonn

NADA ERHÄLT WEITERE AKTENEINSICHT

By GRR 0

In den letzten Tagen und Wochen ist viel über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen einen Arzt wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz berichtet worden. Dabei wurden zu unserem Bedauern auch Namen genannt, zu denen die NADA keine Stellung bezieht, um nicht auf sportrechtlicher Ebene mögliche Verfahren wegen Dopingverstößen zu gefährden.

Was die von dem Arzt angewendete Methode angeht, teilt die NADA die Auffassung der Welt Anti-Doping Agentur (WADA). Danach ist die in Erfurt angewendete UV-Blutbehandlung schon seit vielen Jahren durch den Punkt „M1“ der WADA-Verbotsliste untersagt.

Der Passus „M2.3“, der zur Präzisierung des Regelwerks 2011 hinzugefügt wurde, bedeutet nicht im Umkehrschluss, dass die darin näher bezeichneten Methoden zuvor erlaubt gewesen sind. Derzeit prüft die NADA mögliche Konsequenzen aus der Ende Januar erweiterten Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Akten.

 

NADA ERHÄLT WEITERE AKTENEINSICHT

 

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) erhält im Zusammenhang mit möglichen Verstößen eines Sportmediziners gegen das Arzneimittelgesetz ab sofort neue Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Erfurt. Damit ist für die NADA die Voraussetzung geschaffen, um auf sportgerichtlicher Ebene weitere Verfahren wegen des Verdachts von Athleten-Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen auf den Weg zu bringen. „Wir erhoffen uns aus den neuen Unterlagen weitere Anhaltspunkte, um entscheiden zu können, bei welchen Sportlern wir weiter vorgehen“, erklärt die NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann.

Die NADA bestätigt einen Bericht der ARD-Sportschau vom Sonntag, wonach gegen eine Eisschnellläuferin und einen Radsportler bereits Verfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) laufen und in 28 weiteren Fällen die Einleitung sportgerichtlicher Verfahren geprüft wird. „Selbstverständlich prüfen wir mit aller Gewissenhaftigkeit in jedem einzelnen Fall die mögliche Anwendung verbotener Methoden, ganz gleich, ob es sich dabei um Olympiasieger oder Nachwuchssportler handelt“, sagt Gotzmann.

Das rechtsgültige Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS vom 25. November 2009 im Dopingfall Pechstein war Auslöser der behördlichen Ermittlungen, die von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I aufgenommen und später nach Erfurt übergeben wurden. Mit den staatlichen Behörden arbeitet die NADA seither kontinuierlich zusammen.

Seit Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlich angeordneten Hausdurchsuchung in den Räumen des Arztes und des Olympiastützpunktes Thüringen im April 2011 treibt die NADA die Aufklärung möglicher Dopingverstöße in diesem Zusammenhang so intensiv und schnell voran, wie es ihr juristisch möglich ist. Am 2. Mai 2011 stellte die NADA bei der Staatsanwaltschaft den ersten Antrag auf Akteneinsicht, am 4. Juli 2011 erhielt sie erstmals Akteneinsicht.

Aus den Informationen, die der NADA zwischenzeitlich zur Kenntnis gelangten, sowie aus der Selbstanzeige einer Eisschnellläuferin resultierten die beiden genannten Verfahren, die bei der DIS anhängig sind. Das erste Verfahren läuft seit August 2011.

„Wichtig ist, die behördlichen Ermittlungen zum Abschluss kommen zu lassen, um diese dann sportgerichtlich verwerten zu können“, sagt NADA-Vorstandsmitglied und Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer: „Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, können wir keine Kommentare zu den laufenden Verfahren abgeben.“

Zur Verwertbarkeit der staatsanwaltschaftlichen Informationen auf sportgerichtlicher Ebene liegt ein NADA-Antrag in Erfurt vor.

author: GRR

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