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15
05
2012

Streckenvermessung mit dem Jones-Counter - Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen ©Sean Wallace Jones

Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen – DLV

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Resultierend aus der Sitzung des Bundesausschuss Wettkampforganisation am 21. April wurden folgende Festlegungen für die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle beschlossen:

  • Streckenvermessungen werden nur noch maximal zweimal verlängert.
  • Die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle ist innerhalb der Gültigkeitsdauer zu beantragen.
  • Alle abgelaufenen Protokolle werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.

 

DLV – Heide Rowold

author: GRR

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