Streckenvermessung mit dem Jones-Counter - Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen ©Sean Wallace Jones
Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen – DLV
Resultierend aus der Sitzung des Bundesausschuss Wettkampforganisation am 21. April wurden folgende Festlegungen für die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle beschlossen:
- Streckenvermessungen werden nur noch maximal zweimal verlängert.
- Die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle ist innerhalb der Gültigkeitsdauer zu beantragen.
- Alle abgelaufenen Protokolle werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.
DLV – Heide Rowold