Blog
01
11
2012

DLV - Aktuelle Anti-Doping-News - WADA-Liste der verbotenen Substanzen und Methoden 2013 - Gemeinsam gegen Doping ©NADA

DLV – Aktuelle Anti-Doping-News – WADA-Liste der verbotenen Substanzen und Methoden 2013 – Gemeinsam gegen Doping

By admin 0

Einen neuen Internetauftritt präsentiert die NADA mit dem Präventionskonzept Gemeinsam gegen Doping. Als Nachfolger der NADA-Präventionskampagne High Five soll mit dem neuen Konzept dem Thema Dopingprävention mehr Öffentlichkeit verliehen werden.

 

Aktuellen Anti-Doping-News

  • WADA-Liste der verbotenen Substanzen und Methoden 2013
  • Gemeinsam gegen Doping
  • Prof. Dr. Roland Baar – Ombudsmann für Datenschutz im Anti-Doping-Bereich
  • TUE-Anträge für Veranstaltungen im Dezember 2012, Januar und Februar 2013
\"\" \"\"
  WADA-Liste der verbotenen Substanzen und Methoden 2013
\"\"

Turnusgemäß hat die WADA die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden 2013 veröffentlicht, die ab 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Hier die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu der Verbotsliste 2012:

Beta-2-Agonisten: Der Grenzwert für Formoterol wurde von 36 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden auf 54 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden erhöht und somit an die Nachweisgrenze im Urin von 40 ng/ml angepasst.

Etiocholanolon wurde in die Gruppe S1. Anabole Substanzen aufgenommen.

Insulin bleibt verboten, wurde jedoch in Punkt S4.5.a) Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren verschoben.

Morphin wurde aus dem Punkt S5: Diuretika und andere Maskierungsmittel entfernt, da hierfür der Grenzwert vorliegt und deshalb für die Anwendung im Wettkampf immer eine TUE erforderlich ist.

In den Sportarten Aeronautic (FAI), Boules (CMSB), Bridge (FMB), Ninepin- und Tenpin-Bowling (FIQ) sowie Powerboating (UIM) wurde das Verbot der Beta-Blocker aufgehoben.

In das WADA-Monotoring-Programm wurde die Analyse von Tapentadol (In-competition) aufgenommen. Alle vorherigen Substanzen wie Nikotin, Koffein und andere bleiben nach wie vor unter Beobachtung.

Die WADA-Verbotsliste 2013 sowie die dazu gehörende Auflistung der Veränderungen und das WADA Monotoring Program finden Sie hier oder auf der Webseite der WADA.

Bitte beachten Sie, dass die WADA-Verbotsliste 2012 bis zum 31. Dezember 2012 gültig ist.

 

\"\" \"\"
  Gemeinsam gegen Doping
\"\"

Einen neuen Internetauftritt präsentiert die NADA mit dem Präventionskonzept Gemeinsam gegen Doping. Als Nachfolger der NADA-Präventionskampagne High Five soll mit dem neuen Konzept dem Thema Dopingprävention mehr Öffentlichkeit verliehen werden.

In sechs Zielgruppen aufgeteilt finden Athleten, Trainer, Eltern, Lehrer, Betreuer und Anti-Doping-Beauftragte auf www.gemeinsam-gegen-doping.de die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Angebote zur Dopingprävention.

Im Rahmen seines Deutsche Leichtathletik-Jugend (DLJ) Dopingpräventionskonzepts unterstützt der Deutsche Leichtathletik-Verband das NADA-Konzept Gemeinsam gegen Doping und informiert mit Hilfe der DLJ-Jugendbotschafter und den Anti-Doping-Beauftragten der Landesverbände die entsprechenden Zielgruppen bei Workshops, Leichtathletikveranstaltungen und Infopoints.

\"\" \"\"
  Prof. Dr. Roland Baar – Ombudsmann für Datenschutz im Anti-Doping-Bereich
\"\"

Wie die NADA Mitte Oktober berichtete, wurde Prof. Dr. Roland Baar auf Vorschlag der Athletenkommission im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) als Ombudsmann für Datenschutz im Anti-Doping-Bereich der NADA benannt.

Der ehemalige Schlagmann des Deutschland-Achters, Silber- und Bronzemedaillengewinner der Olympischen Spiele 1992 und 1996 und mehrmalige Weltmeister wird ab 1. November 2012 als unabhängige Ansprechperson sowohl in datenschutzrechtlichen Themen als auch für allgemeine Fragen zu den Vorgaben von WADA und NADA aktiv. Mehr dazu finden Sie in den NADA-News.

Athletinnen und Athleten können sich bei Fragen vertraulich mit Prof. Baar in Verbindung setzen. Die erforderlichen Kontaktdaten finden sie hier.

\"\" \"\"
  TUE-Anträge für Veranstaltungen im Dezember 2012, Januar und Februar 2013
\"\"

Sollten Sie planen, an einer der nachstehend aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen und dafür noch eine eventuell erforderliche medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen müssen, gelten die in der Liste angegebenen Antragsfristen. Ob Sie eine TUE beantragen müssen, entnehmen Sie der offiziellen Verbandsseite des Deutschen Leichtathletik-Verbands.

Alle Athleten und Athletinnen sollten bei einem geplanten Start dringend darauf achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

EM Cross, 09. Dezember in Budapest (Ungarn)
TUE-Antrag bis spätestens 09.11.12 an NADA

AVIVA Internation, 26. Januar in Glasgow (Großbritannien)
TUE-Antrag bis spätestens 27.12.12 an NADA

DM Halle Mehrkampf + Senioren Bahngehen, 02./03. Februar in n. n. (Deutschland)
TUE-Antrag bis spätestens 03.01.13 an NADA

DM Senioren Halle + Winterwurf, 23./24. Februar in Düsseldorf
TUE-Antrag bis spätestens 24.01.13 an NADA

 

DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

 

author: admin

Comment
0

Leave a reply